Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag sorgt dafür, dass Kapitaleinkünfte bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei bleiben. Anleger können daher Erträge bis 801 Euro pro Jahr steuerfrei kassieren. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 1602 Euro. Der Sparerpauschbetrag wird nicht nur auf Zinsen und Dividenden angewandt, sondern auch auf Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen. Vor Einführung des Sparerpauschbetrags standen Anlegern der Sparerfreibetrag von 750 Euro und eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro zu. Diese beiden Instrumente wurden mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum Sparerpauschbetrag verschmolzen.
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