Zum Hauptinhalt springen

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich „Soli“) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Er wurde 1991 nach der deutschen Wiedervereinigung zur Stabilisierung des Bundeshaushalts eingeführt und beträgt 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer. Um die Fortführung des Soli, der ursprünglich nur für begrenzte Zeit erhoben werden sollte, gibt es immer wieder Streit. Aktuell bringt er dem Bund jährlich rund 15 Milliarden Euro ein.

Weitere Fachbegriffe

Durch Klick auf "Einverstanden" werden alle Cookies und Dienste aktiviert, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Cookies und Dienste werden genutzt, um externe Inhalte anzeigen und die Zugriffe auf unsere Website analysieren zu können. Um keine Einwilligung zu erteilen oder die Nutzung von Cookies zu personalisieren, nutzen Sie die "Datenschutzeinstellungen".