Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich „Soli“) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Er wurde 1991 nach der deutschen Wiedervereinigung zur Stabilisierung des Bundeshaushalts eingeführt und beträgt 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer. Um die Fortführung des Soli, der ursprünglich nur für begrenzte Zeit erhoben werden sollte, gibt es immer wieder Streit. Aktuell bringt er dem Bund jährlich rund 15 Milliarden Euro ein.
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