Familienheim
Ob eine Immobilie juristisch als „Familienheim“ einzustufen ist, ist im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von großer Bedeutung, weil nur bei Familienheimen ein steuerfreier Erwerb für bestimmte Personengruppen denkbar ist. Damit Häuser oder Wohnungen als Familienheime anzusehen sind, müssen sie den Mittelpunkt des familiären Lebens darstellen. Reine Wochenend- oder Ferienwohnungen sind daher keine Familienheime.
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