Einkunftsarten
Die Einkommensteuer unterscheidet zwischen sieben Einkunftsarten:
- den Überschusseinkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus sonstigen Einkünften (zum Beispiel die Rente) und
- den Gewinneinkünften aus selbständiger Tätigkeit, Land-und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb.
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