Außergewöhnliche Belastungen
Über das Instrument der außergewöhnlichen Belastungen federt das Steuerrecht Härtefälle ab. Wer zum Beispiel besonders hohe Krankheits-, Unterhalts- oder Pflegekosten für sich oder ein Familienmitglied bestreiten muss, kann diese unter bestimmten Umständen steuermindernd zum Ansatz bringen.
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