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Gewöhnlicher Aufenthalt

Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, unterliegt mit seinem Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat eine Person an dem Ort, an dem sie sich unter solchen Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie dort nicht nur vorübergehend verweilt. Ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland und damit eine Steuerpflicht sind dann gegeben, wenn der Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate ohne längere Unterbrechung dauert.

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