Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern verlangen. Sie wird als Zuschlag zur Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer erhoben und beträgt in Baden-Württemberg und Bayern acht, in den übrigen Bundesländern neun Prozent dieser Steuern. Ein Austritt aus der Kirche ist die einzige Möglichkeit, die Steuerpflicht zu beenden.
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