Spekulationssteuer
Sie belastet Privatpersonen vor allem beim Immobilienverkauf. Der nämlich ist erst zehn Jahre nach dem Kauf der betreffenden Liegenschaft steuerfrei. Schlägt der Erwerber das Objekt hingegen vor Ablauf dieser Frist wieder los, muss er den Verkauf in der Steuererklärung als privates Veräußerungsgeschäft angeben. Darauf fällt zwar keine Abgeltungssteuer an, dafür aber der individuelle Einkommensteuersatz - und der kann auch deutlich über den 25 Prozent für die Abgeltungssteuer liegen.
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