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Einspruch

Mit einem Einspruch können Steuerpflichtige gegen einen aus ihrer Sicht unrichtigen Steuerbescheid vorgehen. Die Frist für den Einspruch beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Versäumt der Steuerpflichtige diese Frist, wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Im Normalfall gibt es dann keine Möglichkeit mehr, Einwendungen vorzubringen - selbst wenn der Bescheid augenscheinlich fehlerhaft ist. Der Einspruch ist grundsätzlich kostenfrei.

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