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Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Liegen diese über dem Freibetrag von 801 Euro für Singles bzw. 1602 Euro für Verheiratete, führen die Banken für jeden Cent oberhalb dieser Summe automatisch 25 Prozent an den Fiskus ab. Damit gilt die Steuerpflicht für den Privatanleger als abgegolten - oder anders ausgedrückt: Die so bereits versteuerten Kapitalerträge müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung nicht mehr auftauchen.

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