Sie suchen einen kompetenten Ansprechpartner für Vermögensplanung und -schutz in München oder Stuttgart? Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte zählen zu den führenden Experten im Erbrecht. Auch in den damit verbundenen Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts und des Familienrechts kennen wir uns detailliert aus. Ob Sie heiraten, eine Familie gründen, Vermögen aufbauen oder eine glückliche Erbschaft hinterlassen möchten: Wir sind in jedem Fall für Sie da!
Ausgehend von Ihrer persönlichen Familien- und Vermögenssituation entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, sei es für Ihre private Vorsorge, die Unternehmensnachfolge oder den Abschluss eines Ehevertrags.
Unser Fokus liegt dabei klar auf der Wahrnehmung Ihrer Interessen, sowohl in der Beratung als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dafür arbeiten unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte in München und Stuttgart eng mit unseren interdisziplinären Kooperationspartnern zusammen und können Ihnen immer eine ganzheitliche Lösung aus einer Hand bieten.
Sie können durch einen Vertrag mit dem Erblasser auf Ihr gesetzliches Erbrecht und Pflichtteilsrecht verzichten. Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge sind ein wichtiger Bestandteil einer sinnvollen Nachfolge, um sicherzustellen, dass Ihre Planung nicht durch gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrechte gestört wird. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht stehen Ihnen bei allen relevanten Fragen zur Seite.
mehr erfahrenDie Bündelung von Vermögen, insbesondere von Immobilien, in Familiengesellschaften ermöglicht eine generationsübergreifende Vermögensnachfolge mit zahlreichen steuerlichen Vorteilen. Wir beraten Sie bei der Gründung einer Familiengesellschaft und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Familiengesellschaften, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht kompetent zur Seite.
mehr erfahrenDie Schenkung ist eine klassische Form der Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Wir beraten Sie umfassend und kompetent bei allen Aspekten der vorweggenommenen Erbfolge, einschließlich der Beachtung von Formalitäten, erbrechtlicher Konsequenzen und der Möglichkeit von Gegenleistungen wie Nießbrauch oder Wohnrecht. Unsere erfahrene Kanzlei begleitet Sie bis zum Beurkundungstermin beim Notar.
mehr erfahrenTestamente und Erbverträge ermöglichen eine individuelle Regelung Ihrer Vermögensnachfolge, da die gesetzliche Erbfolge oft keine passende Lösung bietet. Unsere Anwälte für Erbrecht prüfen und erstellen Testamente und Erbverträge nach Ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen. In vielen Fällen ist keine notarielle Beurkundung erforderlich, aber falls doch, begleiten wir Sie während des gesamten Prozesses bis zum Beurkundungstermin.
mehr erfahrenMit der Eheschließung entstehen gesetzliche Verpflichtungen zwischen den Ehepartnern. Ein Ehevertrag ermöglicht es, die gesetzlichen Regelungen anzupassen und individuelle Vereinbarungen zu treffen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Ehevertrags und informieren Sie über den Zugewinnausgleich und die Auswirkungen im Falle einer Beendigung der Ehe durch Tod oder Scheidung.
mehr erfahrenWenn Sie Fragen zur Vermögensnachfolge haben oder individuelle rechtliche Beratung benötigen, stehen Ihnen die Expertinnen und Experten in unserer Kanzlei in München und Stuttgart gerne zur Verfügung.
Grundsätzlich, also ohne Testament, wird das Vermögen einer Person nach dem Tod im Wege der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Davon kann durch eine letztwillige Verfügung von Todes wegen in Form eines Testaments, eines Erbvertrags oder eines gemeinschaftlichen Testaments abgewichen werden. Darin kann der Erblasser genau bestimmen, wie das Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll – unabhängig von gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge. Eine solche letztwillige Verfügung gilt dann auch ausschließlich und vorrangig vor gesetzlichen Regelungen.
Das Gesetz bestimmt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als gesetzliche Erben in erster Linie die Abkömmlinge des Erblassers sowie den Ehepartner. Dies bedeutet, dass der Nachlass des Erblassers in erster Linie an die Kinder als Erben erster Ordnung fällt. Daneben erhält der Ehepartner (wenn vorhanden) bei Heirat im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Hälfte des Vermögens. Ist kein Ehegatte vorhanden, fällt das Vermögen im Ganzen an die Kinder. Sind auch solche nicht (mehr) vorhanden, erben an deren Stelle weitere Verwandte des Erblassers, wie Enkelkinder, die Eltern, Geschwister oder Neffen.
Die gesetzliche Erbfolge lässt sich durch eine Verfügung von Todes wegen ändern. Dabei ist das eigenhändige Testament die einfachste Methode: Dieses enthält den genauen Wunsch des Erblassers und muss eigenhändig und vollständig von ihm geschrieben und am besten mit Ort und Datum versehen unterzeichnet sein. Ehepartner können auch ein gemeinschaftliches Testament mit Bindungswirkung errichten. Alternativ kann ein Erbvertrag zwischen dem Erblasser und den Erben geschlossen werden. In all diesen Verfügungen können bestimmte Erben auch gänzlich von der Erbfolge ausgeschlossen werden, wobei dann aber auch ein Anspruch auf Auszahlung eines Pflichtteils entstehen kann.
Werden Immobilien oder andere Vermögensgegenstände an mehrere Erben vererbt, können diese als Erbengemeinschaft nur gemeinschaftlich darüber verfügen (sog. Gesamthandsgemeinschaft). Dies bedeutet, dass die Verwaltung bei außerordentlichen Maßnahmen und insbesondere einem Verkauf nur gemeinschaftlich erfolgen kann. Anders verhält es sich mit notwendigen Maßnahmen zur Instandhaltung: Diese dürfen durch Mehrheitsbeschluss vorgenommen werden.
Erbschaftsteuern fallen immer dann an, wenn Vermögen vererbt wird. Sie sind von den Erben zu bezahlen. Die Berechnung der konkreten Steuerhöhe hängt vorrangig von der Höhe des Erbes, dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser sowie der persönlichen Steuerklasse, den Steuersätzen und eventuellen Freibeträgen ab. Liegt das Erbe unter den Steuerfreibeträgen, fällt keine Erbschaftsteuer an.
Wenn eine Person verstibt, ohne ein Testament zu hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Der Nachlass geht dann im Wege der Universalsukzession im Gesamten auf den bzw. die Erben über. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Verbindlichkeiten, also Schulden, mitvererbt werden.
Für Erbstreitigkeiten kann es viele Gründe geben. Oftmals treten diese innerhalb einer Erbengemeinschaft auf, da hier von allen Erben Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind. Treten Meinungsverschiedenheiten auf, bietet es sich an, miteinander das Gespräch zu suchen und einen Kompromiss zu finden. Dabei kann ein Rechtsanwalt beratend zur Seite stehen. Eine gute Alternative dazu – insbesondere wenn die Meinungsverschiedenheiten gravierend sind – ist die Mediation. Bei einer solchen hört sich der Mediator als neutrale Instanz alle widerstreitenden Interessen an und begleitet die Beteiligten bei der Findung einer für alle Beteiligten passenden Lösung.
Bestehen die Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft, bietet es sich an, diese aufzulösen. Wenn sich alle Erben über die genaue Aufteilung der Nachlassgegenstände einig sind, kann die Auflösung schnell und einfach vorgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, kann die Erbengemeinschaft durch eine Teilungsklage aufgelöst werden, wobei im Falle des Vorhandenseins von Immobilien zunächst eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden muss. Alternativ kommt auch der Verkauf eines Erbteils in Frage, wobei die übrigen Miterben hier ein Vorkaufsrecht haben. Weiter bietet eine Mediation eine gute Möglichkeit, um Erbstreitigkeiten in allseitigem Interesse ohne gerichtliche Beteiligung beizulegen. Ist dies nicht zielführend, muss der Erbstreit durch ein Gerichtsverfahren geklärt und beigelegt werden.
Die Nachfolge im eigenen Familienbetrieb ist ein wichtiges Thema im Rahmen der Vermögensnachfolge und sollte daher mit einem Fachanwalt für Erbrecht ausgiebig besprochen werden. Im Rahmen letztwilliger Verfügungen kann ausdrücklich festgehalten werden, wer Erbe der Unternehmensanteile des Familienbetriebs werden soll. Alternativ können Anteile auch bereits zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Dabei sollten Nachfolger hinsichtlich ihrer Expertise und Erfahrung schon frühzeitig auf die Nachfolge im Unternehmen vorbereitet werden. Wichtig ist, dieses Thema frühzeitig unter den Nachfolgekandidaten anzusprechen und Möglichkeiten zu besprechen.
Die Vermögensnachfolge kann und sollte so geplant werden, dass möglichst viele Steuern gespart werden. Dies ist vor allem dann möglich, wenn Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten nach und nach übertragen werden, um so die steuerlichen Freibeträge bestmöglich auszuschöpfen. Denn diese Steuerfreibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden, sodass nach Ablauf dieser Frist erneut Vermögenswerte steuerfrei übertragen werden können.
Die Vermögensnachfolge bezieht sich auf die geplante übertragung von Vermögenswerten einer Person auf ihre Erben oder Begünstigten nach ihrem Tod. Dies kann durch die Erstellung eines Testaments, eines Erbvertrags oder anderer rechtlicher Instrumente erfolgen.
Wenn eine Person kein Testament hinterlüässt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gemüäß den gesetzlichen Bestimmungen erben in erster Linie die nüächsten Verwandten des Verstorbenen, wie Ehepartner und Kinder. Ohne ein Testament kann es jedoch zu Unsicherheiten und möglichen Streitigkeiten über die Verteilung des Nachlasses kommen.
Familiengesellschaften, auch bekannt als Familienpools, sind Strukturen, bei denen das Vermögen einer Familie in einer gemeinsamen Gesellschaft gebündelt wird. Dies ermöglicht eine umfassende Vermögensnachfolgeplanung über Generationen hinweg. Die Gründung einer Familiengesellschaft bietet steuerliche Vorteile und erleichtert die schrittweise Vermögensverwaltung sowie die Einbeziehung mehrerer Familienmitglieder in die Entscheidungsprozesse.
Eine Vermögensnachfolge ist immer dann relevant, wenn eine Person ihr Vermögen für die Zukunft planen und sicherstellen möchte, dass es nach ihrem Tod in den richtigen Hüänden landet. Eine sorgfüältige Vermögensnachfolge ermöglicht eine geordnete Verteilung des Vermögens, minimiert mögliche Streitigkeiten und steuerliche Belastungen und sichert die Erhaltung des Vermögens für nachfolgende Generationen.
Eine strukturierte Vermögensnachfolge bietet mehrere Vorteile. Sie ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Nachfolge gemüäß den eigenen Wünschen und Bedürfnissen. Zudem können steuerliche Belastungen minimiert, eine geordnete Verteilung des Vermögens erreicht und Konflikte unter den Erben vermieden werden. Eine rechtzeitig geplante Vermögensnachfolge schafft außerdem finanzielle Sicherheit für die nachfolgenden Generationen.
Wenn keine Vermögensnachfolgeplanung erfolgt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dies kann dazu führen, dass das Vermögen nicht gemüäß den individuellen Vorstellungen und Wünschen des Verstorbenen verteilt wird. Mögliche Konflikte unter den Erben und hohe steuerliche Belastungen sind weitere Folgen einer fehlenden Vermögensnachfolgeplanung.
Eine Schenkung bezeichnet die unentgeltliche übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten. Bei einer vorweggenommenen Erbfolge erfolgt eine Vermögensübertragung an die Erben oder Begünstigten, um bereits zu Lebzeiten einen Teil des Nachlasses zu übergeben. Beide Instrumente dienen dazu, Vermögenswerte zu übertragen und steuerliche Vorteile zu nutzen, erfordern jedoch eine fachkundige Beratung aufgrund der rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen.
Ein Erbvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben, in der die erbrechtlichen Regelungen und die Verteilung des Nachlasses festgelegt werden. Ein Erbvertrag kann unter anderem Informationen über die Erbquoten, Vermüächtnisse, Auflagen, Testamentsvollstreckung und weitere individuelle Vereinbarungen enthalten. Erbvertrüäge bieten Flexibilitüät und ermöglichen eine individuelle Gestaltung der Vermögensnachfolge.
Die Kanzlei RPE zählt zu Deutschlandsführenden Kanzleien im Rechtsgebiet Erbrecht und wurde ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Erbrecht.
Die Fachanwältin für Erbrecht Julia Roglmeier der Kanzlei RPE in München zählt zu Deutschlands führenden Experten auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und Vermögenssicherung. Sie steht seit mehreren Jahren auf Deutschlands großer Anwaltsliste und wurde 2024 erneut ausgezeichnet als Focus TOP Rechtsanwalt: Julia Roglmeier (Siegel Erbrecht) im Fachgebiet Erbrecht.
Mehr zur Methodik der FOCUS-Listen erfahren Sie hier.Auf PROFIL präsentiert die Omni Bridgeway AG, Anwälte, die das Unternehmen für die Besten auf ihrem jeweiligen Rechtsgebiet hält. Die Empfehlungen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten des Versicherers aus der Zusammenarbeit mit dem mandatierten Anwalt. Die präsentierten Anwälte überzeugen nicht nur durch ihre fachliche Expertise, sondern bringen auch wertvolle Erfahrungen für die Prozessfinanzierung mit.
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