Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 17. Dezember 2014 das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) zur Privilegierung des Betriebsvermögens in seiner derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Nun hat sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 22.09.2016 über eine Reform geeinigt.
Die Einigung räumt die bis zuletzt umstrittenen Fragen zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung von Verwaltungsvermögen sowie zur Steuerstundung aus.
Vorgeschlagen werden auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch. Insbesondere sollen Luxusgegenstände wie Oldtimer, Kunstgegenstände und Schiffsyachten von der Begünstigung ausgenommen werden. Ferner soll die Möglichkeit der Nutzung einer sogenannten "Cash-GmbH" dauerhaft ausgeschlossen werden.
Im Wesentlichen verbleibt es bei einer starken erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Privilegierung von Unternehmern. Der Einigungsvorschlag wurde dem Bundestag zwischenzeitlich zugeleitet.
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