Das digitale bzw. virtuelle Leben eines Menschen rückt auch im Erbrecht mehr und mehr in den Vordergrund. Dabei werden die Erben im Hinblick auf den digitalen Nachlass eines Erblassers oft vor umfangreiche Probleme gestellt. Dies beginnt schon bei der Frage, welche bzw. ob überhaupt Möglichkeiten zur Verfügung stehen, sich einen Überblick über den Umfang der Aktivitäten des Verstorbenen in der Onlinewelt zu verschaffen.
Anders als bei Bankkonten oder Immobilienvermögen, bei denen sich entsprechende Informationen verhältnismäßig leicht einholen lassen, können Mitgliedschaften des Erblassers z.B. in Online Casinos oder Dating Seiten verborgen bleiben. Gerade hier besteht (z.B. wegen der Kündigung von kostenpflichtigen Abonnements etc.) unbedingter Handlungsbedarf. Normalerweise tritt nämlich ein Erbe in sämtliche Verträge (d.h. auch Abonnements oder Mitgliedschaftsverträge von Onlineanbietern) ein. Zudem wollen Erben im Todesfall eines nahen Verwandten in der Regel rasch auf Online Accounts (wie z.B. Facebook) zugreifen.
Daher besteht bei der Planung des Testamentes und der richtigen Schritte nach einem Todesfall dringender Handlungsbedarf. Eine versierte rechtliche Beratung ist bei der Wahl des richtigen Mittels im Umgang mit dem digitalen Nachlass sowohl aus Erblassersicht als auch aus Sicht der Erben geboten. Vereinbaren Sie daher einen ersten Beratungstermin - die AnwältInnen der Kanzlei RPE helfen Ihnen gerne bei der Wahl der für Sie optimalen Lösung.
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