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18. Februar 2017

"Brauchen wir einen Ehevertrag? Klar, denn wenn es holprig wird, steigt man nicht aus, sondern schnallt sich an!"

"Brauchen wir einen Ehevertrag? Klar, denn wenn es holprig wird, steigt man nicht aus, sondern schnallt sich an!"

Der Valentinstag wird oft zum Anlass genommen, um dem geliebten Partner einen Heiratsantrag zu machen. Der Bund fürs Leben ist für viele Paare jedoch nur ein kurzes Intermezzo. Fast jede dritte Ehe wird geschieden. Über die finanziellen Folgen machen sich im Vorfeld einer Eheschließung die wenigsten Paare Gedanken. Ein Ehevertrag hilft, Rosenkriege zu vermeiden. Zwar gilt es als unromantisch, einen Ehevertrag zu schließen. Dennoch gibt es gute Gründe, sich vor dem Jawort Gedanken über den Ernstfall Scheidung zu machen. Andernfalls erfolgt die Abwicklung der Scheidungsfolgen nach dem Gesetz und mündet in einen langwierigen und kostspieligen Scheidungskrieg.

Was können Paare mittels Ehevertrag alles regeln?

Güterstand:

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand. Im Prinzip ist die Zugewinngemeinschaft eine spezielle Form der Gütertrennung. Die Vermögen der Ehegatten bleiben auch während der Ehe getrennt. Bei Scheitern der Ehe, müssen die Ehegatten aber den während der Ehe erwirtschafteten Wertzuwachs teilen. Insbesondere Selbständige und Unternehmer riskieren ohne Ehevertrag bei Scheidung, dass ihr Betrieb zum Sanierungsfall wird.

Unterhalt:

Um keine Scheidungsfolge wird vor Gericht mit so harten Bandagen gekämpft. Lebenslanger Unterhalt? Das war einmal. Wer für einen längeren Zeitraum nach der Scheidung Unterhalt vom Ex-Partner haben möchte, muss beweisen, dass er wegen der Kinder und der Haushaltsführung Karriereeinbußen erlitten hat. Laut Rechtsprechung ist jeder Fall ein Einzelfall. 0/8/15-Methoden verbieten sich. Per Ehevertrag können individuelle Regelungen, die beiden Partnern gerecht werden, vereinbart werden. Abreden, die auf Kosten der Kinder gehen, sind jedoch von vornherein tabu.

Versorgungsausgleich:

Bei der Scheidung wird jedes während der Ehezeit erworbene Rentenanrecht der Ehegatten zwischen den Ehegatten hälftig geteilt. Eine vertragliche Änderung dieser Regel oder ein Verzicht ist möglich und in manchen Fällen auch geboten. Beispiel: Ein vermögender Selbständiger ohne gesetzliche Rentenanwartschaft heiratet eine verbeamtete Lehrerin. Im Falle einer Scheidung, müsste die Ehefrau die Hälfte ihrer Pension kompensationslos abgeben.

Ein Ehevertrag kann Klarheit darüber schaffen, wie das finanzielle Ende der Ehe aussehen soll. Die obige Aufzählung ist dabei nicht abschließend. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können Paare auch über Themen wie Ehewohnung, Möbel etc. regeln. Der Vertragsfreiheit sind jedoch Grenzen gesetzt: Knebelverträge, die einen Partner über Gebührt belasten sind unwirksam.

Sie möchten sich zum Thema Ehevertrag informieren? Gerne steht Ihnen die Kanzlei RPE dabei beratend und unterstützend zur Seite.

Giuseppe Pranzo Giuseppe Pranzo
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