Blog

17. August 2016

Ab dem 17.08.2015 gilt die "Europäische Erbrechtsordnung" (EuErbVO)

Ab dem 17.08.2015 gilt die "Europäische Erbrechtsordnung" (EuErbVO)

Der 17.08.2015 markiert im deutschen internationalen Erbrecht eine rudimentäre Zäsur: Für Sterbefälle ab diesem Zeitpunkt greift erstmalig die sogenannte "Europäische Erbrechtsordnung" (kurz EuErbVO). Sie löst im Bereich des internationalen Erbrechts die bisherigen langjährigen Regelungen des EGBGB ab.

Nach der EuErbVO kommt es im Erbfall für das anzuwendende Recht ab jetzt nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers an, sondern auf dessen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort, sofern er nicht das Recht des Staates wählt, dem er angehört. Hier bietet sich im Einzelfall erheblicher Gestaltungspielraum, der im Rahmen der familiäreren Vermögensnachfolge genutzt werden kann.

Auch auf Verfahrenseben bringt die Einführung des "Europäisches Nachlasszeugnis", mit welchem etwa Erben oder Testamentsvollstrecker ihre Rechtsstellung international nachweisen können, eine wesentliche Neuerung.

Gerade Menschen mit Auslandsbezug, also solche die bzw. deren Angehörige viel Zeit im Ausland verbringen oder Immobilienvermögen im Ausland haben, sollten sich daher frühzeitig informieren, um die für sie optimale Lösung zu finden.

Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend und gestaltend zur Seite. Gefragt sind dabei gleichermaßen die rechtlichen Fähigkeiten eines im Erbrecht versierten Fachanwalts sowie das steuerliche Wissen. Genau diese beiden Kompetenzen und deren Schnittstellen bietet die Kanzlei RPE an.

Giuseppe Pranzo Giuseppe Pranzo
Beratung anfordern
Die Kanzlei RPE steht Ihnen für Ihre Anfrage gerne zur Verfügung.

Beitrag teilen:

Top Kanzlei im Erbrecht laut WirtschaftsWoche 2024

Die Kanzlei RPE zählt zu Deutschlands führenden Kanzleien im Rechtsgebiet Erbrecht. Sowohl Julia Roglmeier, als auch Giuseppe Pranzo wurden ausgezeichnet als TOP Anwälte im Erbrecht.

Top Rechtsanwälte im Erbrecht laut Focus Spezial 2024

Die Fachanwältin für Erbrecht Julia Roglmeier der Kanzlei RPE in München zählt zu Deutschlands führenden Experten auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und Vermögenssicherung. Sie steht seit mehreren Jahren auf Deutschlands großer Anwaltsliste und wurde 2024 erneut ausgezeichnet als Focus TOP Rechtsanwalt: Julia Roglmeier (Siegel Erbrecht) im Fachgebiet Erbrecht.

Mehr zur Methodik der FOCUS-Listen erfahren Sie hier.
Anwälte mit Profil

Auf PROFIL präsentiert die Omni Bridgeway AG, Anwälte, die das Unternehmen für die Besten auf ihrem jeweiligen Rechtsgebiet hält. Die Empfehlungen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten des Versicherers aus der Zusammenarbeit mit dem mandatierten Anwalt. Die präsentierten Anwälte überzeugen nicht nur durch ihre fachliche Expertise, sondern bringen auch wertvolle Erfahrungen für die Prozessfinanzierung mit.

mehr erfahren