Erbrecht A-Z

  • Glossar A-Z:
    • Titel: A, Text:

      Alleinerbe

      Von einem Alleinerben spricht man, wenn nur eine Person die Rechtsnachfolge des Erblassers antritt. Der Alleinerbe tritt rechtlich quasi in die Fußstapfen des Verstorbenen und übernimmt dessen gesamte Rechte, aber auch Pflichten.

      Anfechtung des Testaments

      Erbverträge oder Testamente können innerhalb einer gewissen Frist (in der Regel einer Jahresfrist ab Kenntnis der letztwilligen Verfügung) angefochten werden. Bei einer erfolgreichen Anfechtung wird das Testament/der Erbvertrag bzw. die einzelne Verfügung unwirksam. Die Hürden allerdings sind hoch. Beispiel: Der Erblasser hat in seinem letzten Willen einen nichtehelichen Sohn übergangen, von dessen Existenz er nichts wusste.

      Annahme der Erbschaft

      Wer in Deutschland erben will, muss dafür in der Regel nichts tun - vor allem nicht, die Annahme des Erbes erklären. “Von-Selbst-Erwerb” heißt das im Juristenjargon. Der Erbe muss also nicht seine Zustimmung erklären, sondern, im Gegenteil, aktiv werden, wenn er nicht erben will. Der Grund: Die Erbschaft gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft (bei Fällen mit Auslandsbezug sechs Monate) ausgeschlagen wird. Die Erbschaft gilt auch als angenommen, wenn ein Erbschein beantragt wird, denn damit macht der Erbe deutlich, dass er die Erbschaft annehmen will.

      Anzeigepflicht bei Todesfällen

      Vom Tod eines Menschen muss das zuständige Standesamt innerhalb von drei Werktagen informiert werden. Die Anzeigepflicht trifft wahlweise die Menschen, die mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben, die in seinen letzten Minuten bei ihm waren oder in deren Wohnung der Erblasser verstorben ist. Tritt der Tod in einer Klinik ein, muss der Krankenhauschef die Meldung machen. Sind die Todesumstände unklar, muss die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Gleiches gilt, wenn der Verstorbene nicht identifizierbar ist.

      Ausgleichsanordnungen

      Hat der Verstorbene Kinder oder Enkel bereits zu Lebzeiten mit bestimmten Zuwendungen bedacht, kann es sein, dass diese bei der Aufteilung des Nachlasses zu berücksichtigen sind. Lediglich die Abkömmlinge eines Verstorbenen können einen solchen Ausgleichsanspruch haben. Der Ehegatte, Eltern oder Dritte bleiben außen vor. In der Praxis kommt es, angesichts der komplexen Ausgleichsregelungen immer wieder zum Streit. Wichtig ist es, im Zeitpunkt der Zuwendung die Ausgleichung anzuordnen. Was viele nicht wissen: Im Nachhinein - also z.B. im Rahmen eines Testamentes - kann eine einmal erfolgte vorbehaltslose Schenkung nicht mehr ausgleichungs- oder anrechnungspflichtig gestellt werden.

      Ausschlagung

      Egal, ob jemand durch Testament, Erbvertrag oder kraft Gesetzes Erbe geworden ist: Niemand ist gezwungen, diese Erbschaft tatsächlich annehmen. Vielmehr kann er die Erbschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen (bei Auslandsbezug: sechs Monate) ausgeschlagen. Die Zeit läuft ab dem Moment, in dem er von der Erbschaft und deren Gründen erfahren hat. Nach Ablauf der Frist ist eine Ausschlagung in der Regel nicht mehr möglich. Lediglich in Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Annahme der Erbschaft anzufechten.

      Ärztliche Schweigepflicht

      Die ärztliche Schweigepflicht gilt in der Regel über den Tod hinaus. Das hat zur Folge, dass Angehörige des Erblassers den behandelnden Mediziner nicht von seiner Schweigepflicht entbinden können. Wer seinen Erben Schwierigkeiten ersparen und ihnen zum Beispiel den Nachweis erleichtern will, dass er sein Testament im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte errichtet hat, muss die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht per Testament erklären.

    • Titel: B, Text:

      Bankvollmacht

      Hierunter versteht man eine Vollmacht für Bankkonten des Vollmachtgebers. Ohne entsprechende Regelung, sprich ohne Vollmacht, kann in der Regel niemand, auch nicht der Ehegatte, auf die Bankkonten eines anderen zugreifen (Ausnahme z.B.: sog. Oder-Konten).

      Beerdigungskosten

      Die Beerdigungskosten umfassen die Kosten für

      • Die Grabstelle inklusive der ersten Bepflanzung;
      • Den Grabstein;
      • Friedhofsgebühren inklusive Gebühren für Transport und Überführung der Leiche;
      • Leichenschau;
      • Sterbeurkunden;
      • Leichenfeierlichkeiten;
      • Leichenschmaus;
      • Todesanzeige;
      • Danksagung;
      • Sarg/Urne.

      Berliner Testament

      In einem „Berliner Testament“ setzen sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen Vollerben ihres Vermögens ein. Erst wenn beide Partner verstorben sind, werden Dritte (regelmäßig die Kinder) bedacht. Sie werden zu Schlusserben, also zu Erben des länger lebenden Ehegatten, ernannt.

      Bestattungsverfügung

      In einer Bestattungsverfügung können bereits zu Lebzeiten eines Menschen Wünsche und Vorstellungen über den Ablauf der eigenen Beisetzung festgelegt werden. Die Bestattung sollte nicht im Testament geregelt werden, da bis zur Testamentseröffnung die Bestattung in der Regel längst stattgefunden hat.

      Betreuungsverfügung

      Nicht jeder Mensch ist sein ganzes Leben lang in der Lage, seinen Alltag selbst zu organisieren. In solchen Fällen kann das Betreuungsgericht eine amtliche Betreuung anordnen. Um zu verhindern, dass mit dieser Aufgabe ein Fremder beauftragt, gibt es das Instrument der Betreuungsverfügung. Sie kann sowohl Vorschläge zur Person des Betreuers sowie Wünsche zur Durchführung der Betreuung enthalten.

      Bürgermeistertestament

      Das Bürgermeistertestament fällt in die Kategorie der Nottestamente. In Notsituationen (wenn der Tod unmittelbar bevorsteht und eine „normale“ Testamentserrichtung zeitlich nicht mehr möglich ist) darf eine letztwillige Verfügung daher ausnahmsweise von einem Bürgermeister statt von einem Notar errichtet werden. Nottestamente haben allerdings nur eine bestimmte Gültigkeitsdauer.

    • Titel: D, Text:

      Drei-Zeugen-Testament

      Das Drei-Zeugen-Testament fällt in die Kategorie der Nottestamente. Es ist nur in absoluten Ausnahmesituationen bei drohender Todesgefahr und Unerreichbarkeit eines Notars oder Bürgermeisters wirksam. Das Drei-Zeugen-Testament hat nur beschränkte Gültigkeitsdauer.

    • Titel: E, Text:

      Ehegattentestament

      Ehegatten und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Die formellen Ansprüche an ein solches Dokument sind weniger streng als bei anderen Testamenten. Es müssen nicht beide Eheleute das gesamte Testament von Hand schreiben. Vielmehr genügt es, dass einer der Ehegatten das Testament handschriftlich niederlegt und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet.

      Eigenhändiges Testament

      Die Errichtung eines Testaments ist formbedürftig. Wird es nicht von einem Notar errichtet, muss das Testament insgesamt eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Mit dem Computer oder der Maschine geschriebene Testamente sind daher unwirksam - selbst wenn sie persönlich unterschrieben sind.

      Einzeltestament

      Das Einzeltestament ist das Gegenstück zum gemeinschaftlichen Testament (Ehegattentestament). Hier legt nur eine Person - der spätere Erblasser - seinen letzten Willen nieder. Ein Einzeltestament kann jederzeit vom Errichtenden widerrufen werden.

      Einzelvollmacht

      Unter einer Einzelvollmacht versteht man eine Vollmacht, die den Bevollmächtigten zur Vertretung des Vollmachtgebers in einem bestimmten Lebensbereich, z.B. im Bereich der Vermögenssorge, oder aber auch in allen Lebensbereichen berechtigt.

      Enterbung

      Hat er Erblasser einen oder mehrere gesetzliche Erben von der Erbfolge ausgeschlossen oder sie bei der Verteilung des Nachlasses nicht erwähnt, spricht man von Enterbung. Enterbte pflichtteilsberechtigten Personen haben dann ein Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

      Erbe

      Ein Erbe wird Rechtsnachfolger des Verstorbenen und tritt in alle seine bestehenden Rechte und Pflichten ein („Fußstapfentheorie“). Das geschieht „von selbst“. Eine ausdrückliche Annahme der Erbschaft ist nicht erforderlich.

      Erbenermittlung

      Ist unklar, wer Erbe geworden ist, muss das Nachlassgericht ermitteln, wer Erbe geworden ist. Inzwischen gibt es dafür professionelle Erbenermittler, die vor allem in schwierigen Fällen oder in Fällen mit Auslandsbezug zum Einsatz kommen.

      Erbengemeinschaft

      Hinterlässt der Erblasser mehrere testamentarische oder gesetzliche Erben, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird dann gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. In der Praxis führen solche Konstellationen oft zu Konflikten, da sich die Beteiligten nicht einigen können, wie der Nachlass konkret aufgeteilt werden soll.

      Erbfolge

      Unter Erbfolge versteht man die Rechtsnachfolge eines Verstorbenen. Der Erblasser legt per Testament oder Erbvertrag fest, welche Personen nach seinem Tod seine Rechte und Pflichten übernehmen sollen. Hat der Erblasser nichts verfügt, tritt gesetzliche Erbfolge in Kraft.

      Erblasser

      Als Erblasser bezeichnet man den Verstorbenen, in dessen Reche und Pflichten die Erben eintreten.

      Erblasserschulden

      Oft hinterlässt der Verstorbene Schulden, die bereits vor seinem Tod entstanden sind. Für sie haftet in der Regel der Erbe, er muss also zum Beispiel ausstehende Betreuungskosten übernehmen oder offene Arztrechnungen begleichen.

      Erbquote

      Wer nach welcher Quote erbt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Rolle spielt insbesondere, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Erbe und Erblasser standen, in welchem Güterstand der Verstorbene verheiratet war und wie viele (gesetzlichen) Erben es gibt. Mit Hilfe einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag), kann der Erblasser die Erbquoten - unabhängig vom Verwandtschaftsgrad oder Güterstand - selbst festlegen.

      Erbrecht

      Mit dem Tod des Menschen tritt dessen Erbe die Rechtnachfolge an, das heißt er tritt in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Man unterscheidet dabei zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge. Erstere greift, wenn der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen errichtet hatte, letztere wenn er durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen ist.

      Erbrechtsreform

      Durch die Erbrechtsreform aus dem Jahre 2010 hat das Erbrecht zahlreiche Änderungen erfahren. Die wichtigsten Neuerungen liegen im Bereich des Pflichtteilsrechts. Zudem wurden viele Verjährungsfristen von früher 30 auf jetzt drei Jahre verkürzt.

      Erbschaftsteuer

      Unterliegen die Werte, die ein Erbe durch den Tod des Erblassers erhält der Erbschaftsteuer, ist binnen drei Monaten ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft das Finanzamt zu informieren. Zur Anzeige verpflichtet ist jeder, der einen Vermögensvorteil aus dem Nachlass erhalten hat, also Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte. Maßgeblich für die Höhe der Erbschaftsteuer ist der Wert des Nachlasses nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten.

      Erbschein

      Das Nachlassgericht erteilt auf Antrag einen Erbschein. Mit dem Erbschein kann sich der Erbe im Rechtsverkehr legitimieren. Das Dokument gibt Auskunft darüber, wer Rechtsnachfolger des Erblassers geworden ist. Die Erteilung des Erbscheines ist gebührenpflichtig, er sollte deshalb nicht vorschnell beantragt werden, zumal er nicht in allen Fällen benötigt wird. So ist ein Erbschein beispielsweise entbehrlich, wenn der Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag errichtet hatte. Hier genügt zur Legitimation der Erben die Vorlage dieser Dokumente mit dem Eröffnungsprotokoll.

      Erbscheinverfahren

      Haben die Erben einen Erbschein beantragt, prüft das Nachlassgericht (der Rechtspfleger oder der Richter), ob dieser Antrag begründet ist. Dritte können Einwendungen erheben, selbst einen Erbschein beantragen oder die Einziehung eines falschen Erbscheins erwirken.

      Erbunwürdigkeit

      Hat sich eine Person schwerwiegender Verfehlungen gegenüber dem Erblasser geleistet, nimmt das Gesetz an, dass der hypothetische Erblasserwille auf eine Enterbung dieser Person gerichtet ist. Entgegen der landläufigen Meinung und einiger weniger spektakulärer Einzelfälle kommt eine erfolgreiche Geltendmachung nur selten in Betracht.

      Erbvertrag

      Der Erbvertrag ist eine Verfügung von Todes wegen. Allerdings muss ein Erbvertrag - im Gegensatz zum Testament - zwingend notariell beurkundet werden.

      Erbverzicht

      Verwandte oder der Ehegatte können per Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.

      Ersatzerbe

      Der Erblasser kann im Rahmen einer letztwilligen Verfügung einen Erben „nachnominieren“. Dieser Ersatzerbe kommt zum Einsatz, wenn diejenigen, die der Erblasser ursprünglich bedenken wollte, ausfallen (etwa durch Ausschlagung). Eine solche Absicherung ist sehr sinnvoll, um eine zufällige Erbfolge zu verhindern.

    • Titel: F, Text:

      Freibeträge

      Erben müssen nur dann Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen, wenn die Zuwendungen einen bestimmten Wert überschreiten. Es gelten folgende Freibeträge: Ehegatten und eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder und Stiefkinder von 400.000 Euro, Enkelkinder von 200.000 Euro und Eltern von 100.000 Euro. Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten und Schwiegereltern sowie alle übrigen Erwerber kommen hingegen schlecht weg. Ihr Freibetrag liegt bei gerade einmal 20.000 Euro.

    • Titel: G, Text:

      Generalvollmacht

      Unter einer Generalvollmacht versteht man eine Vollmacht, die den Bevollmächtigten zur Vertretung des Vollmachtgebers in sämtlichen Lebensbereichen berechtigt.

      Gesamtrechtsnachfolge

      Unter Gesamtrechtsnachfolge (auch Universalsukzession genannt) versteht man den Grundsatz, dass das Vermögen des Erblassers insgesamt auf die Erben übergeht. Der Nachlassübergang vollzieht sich automatisch und ohne, dass es einer gesonderten Annahmeerklärung des Erben bedarf (Von-Selbst-Erwerb). Von der Gesamtrechtsnachfolge ist die Sondererbfolge (Singularsukzession) zu unterscheiden. Sie gilt nur in wenigen Bereichen, wie z.B. dem Hoferbenrecht oder bei gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeklauseln.

      Geschiedenentestament

      Bei Patchwork-Konstellationen gilt es, besonderes Augenmerk auf eine Familienbindung des Vermögens zu richten, damit der geschiedene Ehepartner oder dessen Familie nicht ungewollt Zugriff auf das Vermögen des Erblassers erhält. Eine umfassende individuelle Beratung ist in solchen Konstellation dringen zu empfehlen.

      Gleichgeschlechtliche Lebenspartner

      Seit August 2001 dürfen auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament errichten, für das dieselben Regeln gelten, wie für die letztwilligen Verfügungen von Ehepaaren.

      Güterstand

      Das deutsche Recht unterscheidet zwischen drei Güterständen: der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Der Güterstand hat erhebliche Auswirkungen, auch wenn es darum geht, die gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsquoten zu berechnen.

    • Titel: H, Text:

      Höchstpersönliche Angelegenheiten

      Manche Dinge kann man nicht delegieren. Das sieht auch der Gesetzgeber ein und legt fest, dass bestimmte „höchstpersönliche Angelegenheiten“ nur von dem Betroffenen selbst erledigt werden können. Eine Vertretung durch Dritte ist verboten. Zu diesen höchstpersönlichen Angelegenheiten zählen beispielsweise die Testamentserrichtung, die Verlobung, die Eheschließung, die Scheidung, die Ausübung der elterlichen Sorge, das aktive/passive Wahlrecht und das gerichtliche Aussagerecht.

      Hoferbe

      Ein Hoferbe rückt kraft der Höfeordnung in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Im Landwirtschaftsrecht gelten besondere Regelungen.

    • Titel: L, Text:

      Leichenschau

      Vor einer Bestattung müssen Todeszeitpunkt, Todesursache und Todesart von einem Arzt untersucht und festgestellt werden. Diesen Vorgang bezeichnet man als Leichenschau. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Erst nach ihrem Abschluss werden vom untersuchenden Arzt eine Todesbescheinigung sowie ein Leichenschauschein ausgestellt.

    • Titel: M, Text:

      Minderjährige

      Wenn Minderjährige erben oder mit einem Vermächtnis bedacht werden, ist es wichtig, rechtzeitig Schutzmaßnahmen in die letztwillige Verfügung mitaufzunehmen. Hier bietet sich z.B. die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, aber auch die Regelung familienrechtlicher Maßnahmen (z.B. der Entzug der Vermögenssorge, die Bestimmung der Personensorge) an.

      Miterbe

      Ein Miterbe ist eine Person, die neben anderen Erben Rechtsnachfolger des Verstorbenen geworden ist. Zusammen bilden sie eine Erbengemeinschaft.

    • Titel: N, Text:

      Nacherbe

      Der Erblasser kann mehrere Erben zeitlich nacheinander geschaltet einsetzen. Den letzten in der Reihe nennt man Nacherbe. Der Nacherbe beerbt den Erblasser nach Eintritt einer testamentarisch festgelegten Bedingung - zum Beispiel dem Tod des Vorerben.

      Nachlass

      Der Nachlass ist die Gesamtheit der Rechtsgüter und Rechtspositionen, die bei Eintritt des Erbfalles vorhanden sind.

      Nachlassgericht

      Das Nachlassgericht ist das für den Erbfall zuständige Gericht. Im Regelfall ist das das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

      Nachlassgläubiger

      Ein Nachlassgläubiger ist eine Person, die einen Anspruch gegen den Nachlass hat. Die Nachlassgläubiger müssen vom Erben befriedigt werden.

      Nachlassinsolvenz

      Mit der Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens kann der Erbe seine Haftung auf den Nachlass beschränken. Das heißt: Sind die Schulden also höher als der Nachlass, muss er nicht mit seinem Privatvermögen einstehen. Zuständig für solche Verfahren das Insolvenzgericht (Amtsgericht), in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt des Erbfalls seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte. Eröffnungsgründe sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung des Nachlasses. Mit der Eröffnung des Verfahrens gehen viele Reche des Erben auf den Insolvenzverwalter über.

      Nachlasspfleger

      In Fällen, in denen unklar ist, wer Erbe geworden ist, muss die Verwaltung des Nachlasses durch das Nachlassgericht gesichert werden. Dies geschieht durch die Einsetzung eines Nachlasspflegers.

      Nachlassverbindlichkeit

      Unter die Nachlassverbindlichkeiten fallen alle vom Erblasser herrührenden Schulden (Erblasserschulden), aber auch Verbindlichkeiten, die dem Erben selbst durch den Todesfall entstanden sind (Erbfallschulden). Dazu gehört zum Beispiel die Begleichung von Pflichtteilsansprüchen.

      Nachlassverwaltung

      Die Nachlassverwaltung ist neben der Nachlassinsolvenz für den Erben das wichtigste Mittel der Haftungsbeschränkung.

      Nachlassverzeichnis

      Der Erbe muss dem Pflichtteilsberechtigten ein Nachlassverzeichnis vorlegen, das Angaben zu sämtlichen Nachlassgegenständen und Nachlassverbindlichkeiten (Aktiva und Passiva) enthält. Zudem muss er unter anderem Angaben darüber machen, was der Erblasser zu Lebzeiten verschenkt hat und den Güterstand offen legen, in dem der Verstorbene gelebt hat. Auf Wunsch des Pflichtteilsberechtigten muss das Nachlassverzeichnis vor einem Notar errichtet werden.

      Nießbrauch

      Eine lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten erfolgt oft unter Nießbrauchsvorbehalt, das heißt der Geber behält sich vor, den Gegenstand auch weiterhin für sich zu nutzen. Überschreibt also zum Beispiel ein Vater seiner Tochter eine vermietete Eigentumswohnung, kann er sich vorbehalten, die Mieteinnahmen zu behalten. Die Tochter wird damit zwar Eigentümer, kann die Mieteinnahmen aber nicht nach freien Stücken für sich nutzen.

      Notarielles Testament

      Grundsätzlich genügt es, wenn ein Testament handschriftlich errichtet wird. Eine notarielle Beurkundung hat jedoch viele Vorteile: So werden dadurch etwa Zweifel an der Testierfähigkeit des Verfügenden vermieden. Zudem ersetzt das notarielle Testament den Erbschein. Nachteilig sind die mit der notariellen Beurkundung verbundenen Kosten. Ein Erbvertrag muss von Gesetzes wegen immer notariell beurkundet werden, um gültig zu sein.

    • Titel: O, Text:

      Organspendeverfügung

      Mit einer Organspendeverfügung kann jeder Mensch zu Lebzeiten entscheiden, ob und wenn ja welche seiner Organe nach seinem Tod verpflanzt werden dürfen.

    • Titel: P, Text:

      Patientenverfügung

      Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, mit der eine Person festlegt, welche medizinischen/lebenserhaltenden Maßnahmen sie wünscht oder ablehnt, falls sie sich zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr selbst äußern kann.

      Pflichtteil

      Die Testierfreiheit wird durch das Pflichtteilsrecht beschränkt. Ein Erblasser kann bestimmte Personen zwar von der Erbfolge ausschließen, kann aber nicht verhindern, dass diese Personen überhaupt nichts aus seinem Nachlass erhalten. Der Pflichtteil garantiert den nächsten Angehörigen des Erblassers also eine Mindestteilhabe an seinem Nachlass. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch in Höhe der Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Er errechnet sich anhand des Nachlasswertes nach Abzug aller Passiva.

      Pflichtteilsentziehung

      Der Erblasser darf einem Pflichtteilsberechtigten seinen Pflichtteilsanspruch nur in extremen Ausnahmefällen entziehen, und auch nur per Testament oder Erbvertrag. Weitere Hürde: Der Grund der Entziehung muss bei Errichtung des Testaments oder Erbvertrags schon bestehen. Außerdem muss er dort ausdrücklich angegeben werden.

      Pflichtteilsergänzungsanspruch

      Das Pflichtteilsrecht garantiert den pflichtteilsberechtigen Personen eine Mindestteilhabe am Nachlass. Um zu verhindern, dass der Erblasser zu Lebzeiten seine Habe verschenkt und dadurch den späteren Nachlass schmälert oder gar auf null reduziert, hat der Gesetzgeber den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch geschaffen. Grob vereinfacht bedeutet das: Der Gesetzgeber fingiert, dass die Vermögenswerte, die in den letzten zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers zumindest teilweise noch im Nachlass sind und berechnet anhand dieser fiktiven Summe den Pflichtteil.

      Pflichtteilsverzicht

      Verwandte des Erblassers oder der Ehegatte können durch einen Vertrag mit dem Erblasser auf ihren gesetzlichen Pflichtteilsanspruch verzichten. Der Verzicht muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Meistens ist der Verzicht mit der Zahlung einer Abfindung verbunden.

    • Titel: S, Text:

      Schenkungssteuer

      Wer Angehörigen oder Freunden zu Lebzeiten etwas schenkt, sollte bedenken, dass die so Bedachten auf ihre Zuwendungen womöglich Schenkungsteuer bezahlen müssen. Maßgeblich für die Höhe der Schenkungsteuer ist der Wert der Zuwendung nach Abzug der Gegenleistungen. Erhält beispielsweise das Enkelkind einen Geldbetrag in Höhe von 350.000 Euro, entfallen nach derzeitigem Recht abzüglich eines Freibetrages von 200.000 Euro 11% auf den verbleibenden steuerpflichtigen Erwerb von 150.000 Euro. Schenkungssteuer fällt also in diesem Fall in Höhe von 16.500 Euro an.

      Sorgerechtsverfügung

      Eltern können eine oder auch mehrere Personen benennen, die die Vormundschaft für ihr Kind übernehmen sollen, sollte ein Gericht das anordnen. Auf diese Weise können Eltern für den Ernstfall vorbeugen und selbst bestimmen, wer am geeignetsten ist, für die persönlichen und vermögensrechtlichen Belange des Kindes zu sorgen.

      Steuerklassen

      Das Erbschafsteuergesetz enthält drei Steuerklassen, die mit den Steuerklassen im Einkommensteuerrecht nicht übereinstimmen. Die Einordnung in eine Steuerklasse ist abhängig von dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser bzw. Schenkendem und der begünstigten Person (Steuerklasse I = günstig; Steuerklasse III = ungünstig).

      Stiftungen

      Wer sein Vermögen in eine Stiftung einbringt, sorgt dafür, dass dieses Geld für einen zuvor von ihm festgelegten Zweck eingesetzt wird. Das Stiftungsvermögen bleibt dauerhaft erhalten. Lediglich die Erträge werden an die Destinatäre (Personen, denen nach dem Stiftungszweck die Erträge der Stiftung zugutekommen sollen) ausgeschüttet. Die überwiegende Zahl der Stiftungen in Deutschland dient gemeinnützigen Zwecken.

    • Titel: T, Text:

      Teilungsanordnung

      Im Rahmen einer letztwilligen Verfügung kann der Erblasser Anordnungen für die Auseinandersetzung seines Vermögens treffen, und, etwa über sogenannte Teilungsanordnungen einzelnen Erben bestimmte Nachlassgegenstände zuordnen.

      Teilungsversteigerung

      Können sich mehrere Erben im Rahmen der Erbauseinandersetzung nicht einigen (etwa, weil keine Teilungsanordnung besteht), müssen die im Nachlass befindlichen Gegenstände per Teilungsversteigerung versilbert werden. Den Erlös teilen sich dann die Erben entsprechend ihrer Quote. Die Teilungsversteigerung ist wegen der erfahrungsgemäß eher geringen Erlöse meist das schlechteste Mittel der Erbauseinandersetzung.

      Testament

      Unter einem Testament versteht man eine Verfügung, mit der die Vermögensmachfolge geregelt wird.

      Testamentseröffnung

      Wenn der Erblasser ein Testament errichtet hat, muss es nach dem Tod des Erblassers beim Nachlassgericht abgeliefert werden, wo es dann auch eröffnet wird. Über die Eröffnung wird ein Protokoll angefertigt, das auch die Erben erhalten.

      Testamentsvollstrecker

      Ein Testamentsvollstrecker sorgt, sofern der Erblasser dies letztwillig angeordnet hat, dafür, dass die Anordnungen des Erblassers beachtet werden.

      Testierfähigkeit

      Unter dem Begriff der Testierfähigkeit versteht man die Fähigkeit ein Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Üblicherweise gelten Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr als testierfähig.

      Transmortale Vollmacht

      Mit Hilfe einer über den Tod hinaus wirkenden (transmortalen) Vollmacht kann der Erblasser dafür sorgen, dass geschäftliche Vorgange auch nach seinem Ableben problemlos abgewickelt werden können. Erstreckt sich die Vollmacht auf Geschäfte mit Immobilien- und/oder Gesellschaftsvermögen ist das Dokument notariell zu beurkunden.

    • Titel: U, Text:

      Übergabevertrag

      Im Rahmen eines Übergabevertrags können Immobilien auf die nächste Generation übertragen werden. Zumeist sichert sich der Übergeber durch die Vereinbarung von Gegenleistungen (z.B. Nießbrach, Wohnrecht etc.) im Alter ab.

      Unternehmensnachfolge

      Dieser Begriff bezeichnet die Vermögensnachfolge in Unternehmensbeteiligungen. Nachdem erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Normen nicht konform laufen, ist hier besondere Sorgfalt geboten. Insbesondere müssen gesellschaftsrechtliche Verträge, Vollmachten und das Testament aufeinander abgestimmt werden.

    • Titel: V, Text:

      Verfügung von Todes wegen

      Unter einer Verfügung von Todes wegen versteht man ein (notarielles oder privatschriftliches) Testament oder einen Erbvertrag.

      Vermächtnis

      Wer einen oder mehrere Gegenstände aus dem Nachlass erhalten soll, wird nicht Erbe, sondern erhält ein Vermächtnis und kann von den Erben die Herausgabe der fraglichen Sache verlangen. Wird einem Erben zusätzlich zu seinem Erbteil ein Vermögensgegenstand zugewandt, spricht man von einem Vorausvermächtnis.

      Von-Selbst-Erwerb

      Verstirbt ein Mensch, werden die im Zeitpunkt seines Todes von ihm oder vom Gesetz benannten Personen Erben. Die Rechtsnachfolge vollzieht sich von selbst, ohne dass die Bedachten dafür etwas tun müssen.

      Voraus des Ehegatten

      Wer seinen Ehegatten überlebt und gesetzlicher Erbe wird, hat gegenüber den Erben der 2. Ordnung (Eltern, Geschwister) und gegenüber den Großeltern des Erblassers einen Anspruch auf den so genannten Voraus. Er ist ein gesetzlich geregeltes Vermächtnis und umfasst die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, z.B. Möbel, Küchengeräte, Fernseher.

      Vorerbe

      Der Erblasser kann den Verbleib seines Nachlasses über mehrere Generationen hinweg steuern. Den zeitlich zuerst Bedachten nennt man Vorerbe, seinen Nachfolger entsprechend Nacherbe.

      Vorsorgevollmacht

      Eine Vorsorgevollmacht stellt eine gesetzlich nicht vorgesehene Vertretungsmacht „künstlich“ her und ermächtigt eine Vertrauensperson zur Vornahme jener Geschäfte, die der Vollmachtgeber vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr tätigen kann.

      Vorweggenommene Erbfolge

      Unter dem Begriff "vorweggenommene Erbfolge" versteht man die lebzeitige Übertragung von Vermögen auf ein oder mehrere Personen, die aufgrund Gesetzes im Erbfall zur Erbfolge berufen wären.

    • Titel: W, Text:

      Wechselbezüglichkeit

      Wechselbezügliche Verfügungen sind Anordnungen, die im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments getroffen werden. Verfügungen sind dann wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass der eine Ehegatte sie nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen hätte. Wechselbezügliche Verfügungen sind in der Regel bindend.

      Wertermittlung

      Wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat, kann von den Erben verlangen, den Wert der Nachlassgegenstände zu ermitteln, auch wenn das den Nachlass schmälert. Auch muss der Erbe ihm sämtliche Unterlagen und Informationen überlassen, die für die Ermittlung des konkreten Werts eines Nachlassgegenstands erforderlich sind. Kann der Pflichtteilsberechtigte anhand der vorgelegten Unterlagen den Wert nicht ermitteln - und damit auch seinen Anspruch nicht beziffern, darf er verlangen, dass ein Sachverständiger diese Aufgaben übernimmt. Die Kosten für dessen Gutachten trägt in der Regel der Erbe. Sie sind als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen.

      Widerruf eines Testamentes

      Jedes Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, es sei denn, der betreffende ist nicht mehr testierfähig oder er unterliegt der Bindungswirkung eines Erbvertrages oder Ehegattentestamentes. Das Recht zum jederzeitigen Widerruf ist Ausfluss der Testierfreiheit.

      Wiederverheiratungsklausel

      Im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments lassen sich Regelungen für den Fall treffen, dass sich überlebende Ehepartner wieder heiratet. In einer solchen Konstellation besteht meist ein Interesse daran, die gemeinschaftlichen Kinder davor zu schützen, dass ihr Erbe durch die neue Verbindung über die Maßen geschmälert wird. Um das zu gewährleisten können Eheleute beispielsweise festlegen, dass die Kinder am Tag der Hochzeit des überlebenden Elternteils vorab bereits bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass erhalten.

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Steuerrecht A-Z

  • Glossar A-Z:
    • Titel: A, Text:

      Abgeltungssteuer

      Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Liegen diese über dem Freibetrag von 801 Euro für Singles bzw. 1602 Euro für Verheiratete, führen die Banken für jeden Cent oberhalb dieser Summe automatisch 25 Prozent an den Fiskus ab. Damit gilt die Steuerpflicht für den Privatanleger als abgegolten - oder anders ausgedrückt: Die so bereits versteuerten Kapitalerträge müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung nicht mehr auftauchen.

      Altersentlastungsbetrag

      Der Altersentlastungsbetrag mindert die Steuerlast für ältere Steuerzahler. Der Freibetrag wird Senioren dann gewährt, wenn sie bereits vor Beginn des Kalenderjahres, für das das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird, 65 geworden sind.

      Außergewöhnliche Belastungen

      Über das Instrument der außergewöhnlichen Belastungen federt das Steuerrecht Härtefälle ab. Wer zum Beispiel besonders hohe Krankheits-, Unterhalts- oder Pflegekosten für sich oder ein Familienmitglied bestreiten muss, kann diese unter bestimmten Umständen steuermindernd zum Ansatz bringen.

    • Titel: D, Text:

      Durchschnittssteuersatz

      Der Durchschnittssteuersatz gibt bei der Einkommensteuer an, welcher Prozentsatz des gesamten zu versteuernden Einkommens eines Steuerzahlers an Steuern zu zahlen ist. Er ist zu unterscheiden vom Grenzsteuersatz, der die steuerliche Belastung des zusätzlichen Einkommens beschreibt.

    • Titel: E, Text:

      Einkommensteuer

      Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die jeder Bürger zahlen muss, der in Deutschland Geld ver-dient, also Einkünfte erzielt. Die Einkommensteuer ist ein Gemeinschaftsteuer, das heißt, ihr Auf-kommen steht Bund und Ländern gemeinsam zu.

      Einkommensteuererklärung

      Eine Einkommensteuererklärung ist eine Erklärung, mit der eine Person die sie betreffenden Besteuerungsgrundlagen gegenüber dem Finanzamt offenlegt. Eine generelle Pflicht, eine solche Erklärung abzugeben, besteht in Deutschland nicht. Obligatorisch ist die Abgabe lediglich in Fällen der Pflichtveranlagung oder wenn das Finanzamt den Steuerpflichtigen dazu auffordert.

      Einkunftsarten

      Die Einkommensteuer unterscheidet zwischen sieben Einkunftsarten:

      - den Überschusseinkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus sonstigen Einkünften (zum Beispiel die Rente) und

      - den Gewinneinkünften aus selbständiger Tätigkeit, Land-und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb.

      Einspruch

      Mit einem Einspruch können Steuerpflichtige gegen einen aus ihrer Sicht unrichtigen Steuerbescheid vorgehen. Die Frist für den Einspruch beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Versäumt der Steuerpflichtige diese Frist, wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Im Normalfall gibt es dann keine Möglichkeit mehr, Einwendungen vorzubringen - selbst wenn der Bescheid augenscheinlich fehlerhaft ist. Der Einspruch ist grundsätzlich kostenfrei.

      Erbschaftsteuer

      Der Streit um das Ob und Wie der Erbschaftsteuer geht in eine neue Runde. Im Dezember 2014 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Erbschaftsteuer in zentralen Punkten verfassungswidrig ist (Az. 1 BvL 21/12). Die Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln fort, die auch und vor allem vermögende Privatleute zu einer vorausschauenden Nachlassplanung zwingen.

    • Titel: F, Text:

      Familienheim

      Ob eine Immobilie juristisch als „Familienheim“ einzustufen ist, ist im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von großer Bedeutung, weil nur bei Familienheimen ein steuerfreier Erwerb für bestimmte Personengruppen denkbar ist. Damit Häuser oder Wohnungen als Familienheime anzusehen sind, müssen sie den Mittelpunkt des familiären Lebens darstellen. Reine Wochenend- oder Ferienwohnungen sind daher keine Familienheime.

      Flat Tax

      Bei einer Flat Tax oder Einheitssteuer wird das Einkommen anders als bei einem progressiven Steuertarif mit einem pauschalen Satz (z.B. 25 Prozent bei der Abgeltungsteuer) besteuert.

      Freibetrag

      Ein Freibetrag ist eine Geldsumme, der die Bemessungsgrundlage für eine bestimmte Steuer herabsetzen und damit die Steuerlast mindern kann. Zu den bekanntesten Freibeträgen zählen der Kinderfreibetrag oder der Sparerfreibetrag. Im Gegensatz zur Freigrenze müssen bei Überschreitung eines Freibetrags nicht die gesamten Einnahmen versteuert werden, sondern nur der den Freibetrag übersteigende Teil der Einnahmen.

    • Titel: G, Text:

      Gewöhnlicher Aufenthalt

      Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, unterliegt mit seinem Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat eine Person an dem Ort, an dem sie sich unter solchen Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie dort nicht nur vorübergehend verweilt. Ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland und damit eine Steuerpflicht sind dann gegeben, wenn der Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate ohne längere Unterbrechung dauert.

      Grenzsteuersatz

      Der Grenzsteuersatz ist relevant für die Frage, inwieweit es sich lohnt, das zu versteuernde Einkommen zu steigern oder zu verringern - etwa durch einen Jobwechsel in eine besser bezahlte Position (Steigerung) oder durch eine Erhöhung der Betriebsausgaben bei Selbstständigen (Verringerung). Grund: Der Grenzsteuersatz gibt an, welcher Anteil eines zusätzlich zu versteuernden Euros abgeführt werden muss - oder eben nicht. Er ist zu unterscheiden vom Durchschnittssteuersatz der den Prozentsatz der Versteuerung für das gesamte zu versteuernde Einkommen angibt.

      Grunderwerbsteuer

      Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die einmalig beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Je nachdem, in welchem Bundesland das besagte Grundstück beziehungsweise die Immobilie liegt, beträgt sie zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.

      Grundfreibetrag

      Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum absichern. Um das zu gewährleisten, werden Ein-kommen, die grundsätzlich steuerpflichtig sind, bis zum Erreichen einer bestimmten Grenze nicht der Einkommensteuer unterworfen. Aktuell liegt der Grundfreibetrag für ein Kalenderjahr bei 8354 Euro für Singles und bei 16708 Euro für Ehegatten.

      Grundsteuer

      Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung.

    • Titel: H, Text:

      Hausrat

      Zum Hausrat gehören die für die Haushalts- und Lebensführung erforderlichen Möbel, Geräte und sonstigen Bestandteile einer Wohnungseinrichtung. Nicht zum Hausrat gehören Gegenstände, die als Kapitalanlage angeschafft werden. Der Hausrat ist erbschaftsteuerlich privilegiert. Nicht in jedem Fall deckungsgleich mit dem Hausrat sind Haushaltsgegenstände.

    • Titel: K, Text:

      Kirchensteuer

      Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern verlangen. Sie wird als Zuschlag zur Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer erhoben und beträgt in Baden-Württemberg und Bayern acht, in den übrigen Bundesländern neun Prozent dieser Steuern. Ein Austritt aus der Kirche ist die einzige Möglichkeit, die Steuerpflicht zu beenden.

    • Titel: N, Text:

      Nahe Angehörige

      Nahe Angehörige im Sinne des Steuerrechts sind Verlobte, der Ehegatte, Verwandte in gerader Linie und 2. und 3. Grades in der Seitenlinie, ferner Verschwägerte in gerader Linie und 2. Grades in der Seitenlinie. Nahe Angehörige sind auch Adoptivkinder, Pflegeeltern und -kinder. Personen bleiben Angehörige auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis zwischen ihnen durch Scheidung oder Adoption erloschen ist. Dies gilt nicht bei Verlobten.

    • Titel: Q, Text:

      Quellensteuer

      Quellensteuer ist die Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an denjenigen Quelle erhoben wird, aus der die Einkünfte fließen. Wichtige Beispiele für diese Steuerart sind die Lohn- und die Abgeltungssteuer.

    • Titel: S, Text:

      Solidaritätszuschlag

      Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich „Soli“) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Er wurde 1991 nach der deutschen Wiedervereinigung zur Stabilisierung des Bundeshaushalts eingeführt und beträgt 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer. Um die Fortführung des Soli, der ursprünglich nur für begrenzte Zeit erhoben werden sollte, gibt es immer wieder Streit. Aktuell bringt er dem Bund jährlich rund 15 Milliarden Euro ein.

      Sparerfreibetrag

      Sparerfreibetrag siehe Sparerpauschbetrag

      Sparerpauschbetrag

      Der Sparerpauschbetrag sorgt dafür, dass Kapitaleinkünfte bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei bleiben. Anleger können daher Erträge bis 801 Euro pro Jahr steuerfrei kassieren. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 1602 Euro. Der Sparerpauschbetrag wird nicht nur auf Zinsen und Dividenden angewandt, sondern auch auf Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen. Vor Einführung des Sparerpauschbetrags standen Anlegern der Sparerfreibetrag von 750 Euro und eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro zu. Diese beiden Instrumente wurden mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum Sparerpauschbetrag verschmolzen.

      Spekulationssteuer

      Sie belastet Privatpersonen vor allem beim Immobilienverkauf. Der nämlich ist erst zehn Jahre nach dem Kauf der betreffenden Liegenschaft steuerfrei. Schlägt der Erwerber das Objekt hingegen vor Ablauf dieser Frist wieder los, muss er den Verkauf in der Steuererklärung als privates Veräußerungsgeschäft angeben. Darauf fällt zwar keine Abgeltungssteuer an, dafür aber der individuelle Einkommensteuersatz - und der kann auch deutlich über den 25 Prozent für die Abgeltungssteuer liegen.

      Steuerbemessungsgrundlage

      Das zu versteuernde Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Einkommensteuer. Als grobe Faustregel gilt: Wer viel verdient, zahlt auch viel Steuern (siehe Steuerprogression) Nicht zuletzt aufgrund der viel diskutierten kalten Progression hat diese Regel aber an Bedeutung verloren, während die individuelle Beratung immer wichtiger wird.

      Steuerbescheid

      Ein Steuerbescheid ist ein Schreiben des Finanzamts, das die festgesetzte Steuer nach Steuerart (zum Beispiel Einkommensteuer), Zeitraum und Betrag bezeichnet. Zugleich hat er die Aufgabe, den Steuerpflichtigen über seine Steuerschuld zu informieren und diese einzufordern.

      Steuerbremse

      Gehaltserhöhungen bei Arbeitnehmern, die lediglich die Inflation ausgleichen, können für die Betreffenden negativen Folgen haben, wenn sie dadurch in einen höheren Einkommensteuertarif kommen (Progressionseffekt). In diesem Fall sinkt im Endeffekt die Kaufkraft - man spricht von „kalter Progression“. Weil die Finanzbehörden von diesem Modell überproportional profitieren, sprechen Kritiker in diesem Fall auch von "heimlichen Steuererhöhungen". Bekämpft werden könnte der Effekt, indem der Gesetzgeber den Verlauf der Steuertarife ändert, also eine Steuerbremse einbaut.

      Steuerklasse

      Welche Summen einem Arbeitnehmer für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggfls. Kirchensteuer vom Bruttogehalt abgezogen werden, ist nicht nur von der Höhe des Einkommens abhängig, sondern auch von der Steuerklasse, die auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Insgesamt gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen, die in erster Linie vom Familienstand abhängig sind. Alleinstehenden ordnet das Finanzamt automatisch die Steuerklasse I zu. Alleinerziehende sind normalerweise in Klasse II gelistet. Nur Ehepaare können zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen.

      Nicht zu verwechseln sind diese Steuerklassen mit denen im Bereich der Erbschaftsteuer: Hier ent-scheiden Steuerklassen darüber, wie hoch die Freibeträge sind, die eine Erbe bei der Erbschaftssteuer für sich beanspruchen kann.

      Steuerprogression

      Dieser Begriff steht für ein zentrales Prinzip des Einkommensteuer-Rechts: Das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen beziehungsweise der Bemessungsgrundlage. Damit soll in Deutschland eine gerechte, weil an die Leistungsfähigkeit geknüpfte, Besteuerung gewährleistet werden - mit mäßigem Erfolg, wie die stetigen Debatten zur sogenannten „kalten Progression“ belegen. Dieser Begriff bezeichnet den Effekt, dass ein Arbeitnehmer bei einer Gehaltserhöhung in Höhe des Inflationsausgleichs wegen des progressiven Steuertarifs am Ende womöglich weniger in der Tasche hat als vorher und damit einer verdeckten Steuererhöhung ausgesetzt ist.

      Von der Steuerprogression zu unterscheiden ist eine sogenannte Flat Tax oder Einheitssteuer. Hier wird das Einkommen mit einem einstufiger Einkommensteuertarif (zum Beispiel 20 Prozent) besteuert.

      Steuertarif

      Als Steuertarif bezeichnet man diejenigen Prozentsätze oder absoluten Eurobeträge, mit denen die steuerlichen Bemessungsgrundlagen insgesamt oder zum Teil multipliziert werden, um die Höhe der Steuer zu errechnen.

    • Titel: V, Text:

      Vermögensteuer

      Gibt es in Deutschland derzeit nicht.

    • Titel: W, Text:

      Welteinkommensprinzip

      Das Welteinkommensprinzip besagt, dass ein in Deutschland Steuerpflichtiger mit seinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig ist, unabhängig davon, wo die Einkünfte erzielt worden sind. Er zahlt daher auch Steuern auf die Einkünfte, die er durch die Vermietung seiner Finka auf Mallorca erzielt.

      Werbungskosten

      Grob gesprochen bezeichnen Werbungskosten jene Investitionen, die Steuerpflichtige tätigen, um überhaupt Einnahmen verdienen zu können. Die Bandbreite reicht von A wie Arbeitsunterlagen bis Z wie Zinsen. Werbungskosten mindern die Steuerlast bei Arbeitnehmern und Selbstständigen ebenso wie bei Steuerpflichtigen, die Miet-, Pacht - oder sonstige Einkünfte erzielen.

      Wohnsitz

      Einen Wohnsitz im steuerlichen Sinn hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter solchen Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen will.

    • Titel: Z, Text:

      Zweitwohnungssteuer

      Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Steuer, die viele Gemeinden von Einwohner verlangen, die dort ihren Zweitwohnsitz gemeldet haben. Der steuerliche Tatbestand ist das „Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung“. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, ist nicht relevant. Auch gilt es als unerheblich, wenn sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet wie die „weitere Wohnung“.

Unsere Rechtsanwälte in München und Stuttgart erklären Fachbegriffe aus dem Steuerrecht einfach und verständlich.
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