Ihre Anwälte für
Erbrecht in Stuttgart

  • Erbstreitigkeiten
  • Pflichtteilsansprüche
  • Testamentsgestaltung
  • Vermögensnachfolge
  • Vorsorgeberatung
Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte im Erbfall gewahrt bleiben und Konflikte vermieden werden. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine schnelle und kompetente Beratung.
Anwalt Erbrecht Stuttgart RPE Kanzlei

Wir sind Ihre Fachanwälte für Erbrecht

Als Fachanwälte für Erbrecht in Stuttgart sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner in allen Fragen zum Erbrecht im privaten Umfeld und in der Unternehmensnachfolge. Unsere Expertise erstreckt sich auf alle Konstellationen vor und nach dem Erbfall bis hin zu steuerrechtlichen Fragen einer Erbschaft.

WirtschaftsWoche - Top Erbrecht Kanzlei Stuttgart
Focus - Top Rechtsanwalt Erbrecht Stuttgart

Testament und Nachfolgeplanung

  • Behindertentestamente
  • Ehegattentestamente
  • Geschiedenentestamente
  • Patchworktestamente
  • Unternehmertestamente
  • Familiengesellschaften
  • Immobilienübergaben zu Lebzeiten
  • Erbverträge

Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche

  • Berechnung und Durchsetzung des Pflichtteils
  • Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Verzicht auf den Pflichtteil
  • Prüfung und Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung

  • Streitigkeiten zwischen Erben
  • Auflösung der Erbengemeinschaft
Schnelle & kurzfristige Terminvergabe
Beratung vor Ort, telefonisch oder online
Spezialisierte Fachanwälte in Ihrer Nähe
Hohe Expertise & Erfolgsquote

Haben Sie Fragen zum Testament?
Vertrauen Sie unseren Experten

Ein Testament zu erstellen oder zu interpretieren kann kompliziert und emotional belastend sein.
Unsere Fachanwälte stehen Ihnen zur Seite und bieten Ihnen die rechtliche Unterstützung, die Sie benötigen.

Meinungen unserer Mandanten aus Stuttgart

Lesen Sie, wie unsere Mandanten unsere Erbrecht Kanzlei in Stuttgart bewerten:
Bewertung: 4.8/5
basierend auf 24 Bewertungen
Bewertungen für RP Erbrecht Stuttgart
  • Wir können nur Bestes berichten: fair, empathisch, nicht wie andere Erbrechtsanwälte, zu Klagen drängend, wenn diese fraglich sind. Absolut empfehlenswert!

    Diana Dr.Sautter 13. September 2024

  • Sehr professionelle Kanzlei. Erfolgschancen werden realistisch eingeschätzt. Beratung und auch Betreuung sind sehr gut.

    Sheldon Cooper 02. Juli 2024

  • Wir hatten mit Herrn Pranzo ein sehr informatives und nachweislich hilfreiches Beratungsgespräch zum Thema Erbrecht. Herr Pranzo nahm sich die Zeit, alle unsere Fragen detailliert zu beantworten und uns verständliche Lösungen aufzuzeigen. Seine Fachkompetenz und einfühlsame Art haben uns sehr beeindruckt. Wir fühlten uns gut aufgehoben und bestens beraten. Absolut empfehlenswert für alle, die eine professionelle und vertrauenswürdige Beratung im Erbrecht suchen.

    Brigitta Ziegler 17. Juni 2024

  • Ich habe mit Herrn Pranzo einen Ansprechpartner gefunden, den ich in einem Familienerbthema oder im Rahmen der Vorsorge dazu lieber auf meiner Seite haben möchte, als woanders. Zuverlässig, kompetent, freundlich, empathisch und zielstrebig! Ich arbeite immer wieder gerne mit ihm zusammen. Auch für meine Kunden. Von mir daher Daumen hoch und klare Empfehlung!

    Armando Javier Mora Estrada 10. Juni 2024

  • Herr Pranzo berät mich in einem Erbfall und ich muss sagen, dass er das sehr gut macht. Er beleuchtet alle wichtigen Facetten des Erbrechts und kann schnell und zielgenau auf die notwendigen Paragrafen verweisen. Dieser Mann hat auf jeden Fall viel Fachwissen, das er auch in vollem Umfang für seine Kunden einsetzt. Ich fühle mich hier sehr gut aufgehoben und beraten! Absolute Empfehlung beim Thema Erbrecht!

    Roland Stricker 16. November 2023

  • Die Kanzlei für Erbrecht in Deutschland! Tolle strukturierte Beratung, Know How auf höchstem Niveau, präzise und rasche Umsetzung, denken an alle Eventualitäten und können komplexe Sachverhalte verständlich transportieren.

    Jürgen Mussinger 03. August 2023

  • Wunderbare Vertretung. Herr Pranzo & Team 💪🏼💪🏼💪🏼💪🏼

    Julia Alexandra 10. April 2023

  • Vielen Dank dafür, dass Sie mich während der ganzen Zeit bei der erbschaftlichen Auseinandersetzung mit meinen Geschwistern fachlich kompetent und ebenso verständnisvoll begleitet haben.

    Tanja Ott 15. März 2023

  • Ich wurde von Herrn Pranzo stets vollumfänglich, freundlich und ohne Zeitdruck beraten. Offene Fragen wurden von Herrn Pranzo und seiner Mitarbeiterin Frau Pillkann stets zeitnah und mit großer Sorgfalt beantwortet. So stellt man sich Rechtsberatung vor.

    Christian Vollert 20. Dezember 2022

Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Anwälten in Stuttgart beraten.
Schützen Sie Ihre Rechte und sorgen Sie für Klarheit in Erbschaftsfragen.

Ungerecht behandelt?
Setzen Sie Ihre Erbansprüche durch!

Fühlen Sie sich bei einer Erbschaft ungerecht behandelt?
Unsere erfahrenen Anwälte stehen für Ihr Recht ein und helfen Ihnen, Ihre berechtigten Erbansprüche durchzusetzen. Vertrauen Sie auf das kompetente Team der RPE Kanzlei Stuttgart.
JULIA ROGLMEIER, LL.M. - Fachanwältin für Erbrecht Stuttgart

Julia Roglmeier, LL.M.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Wirtschaftsmediatorin
GIUSEPPE PRANZO, LL.M. - Fachanwalt für Erbrecht Stuttgart

Giuseppe Pranzo, LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Dr. SIMON MÜLLNER - Rechtsanwalt in Stuttgart

Dr. Simon Müllner, LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Laura Hoyer - Rechtsanwältin Stuttgart

Laura Hoyer

Rechtsanwältin
Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht

Erfahrung & Expertise

Seit vielen Jahren unterstützen wir unsere Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass es im Erbrecht oft um sensible Lebensbereiche geht – nehmen Sie daher umgehend unsere Unterstützung in Anspruch, um die Weichen von Beginn an richtig zu stellen.

Maßgeschneiderte Lösungen

Jeder Fall ist anders – daher bieten wir Ihnen keine Pauschallösungen, sondern genau zu Ihrer Situation passende Strategien, wenn Sie sich vor dem Erbfall beraten lassen möchten oder sich erbrechtlichen Konflikten ausgesetzt sehen.

Individuelle Beratung

Als Fachanwälte für Erbrecht in Stuttgart stehen wir Ihnen nicht nur während der Bürozeiten, sondern auch darüber hinaus zur Verfügung. Kontaktieren Sie unser Sekretariat noch heute für einen ersten Beratungstermin. Zögern Sie nicht, Ihr Recht auf anwaltliche Unterstützung gerade bei scheinbar komplizierten Konstellationen in Anspruch zu nehmen!

Ablauf der Beratung

1

Kontaktaufnahme

Kontaktieren Sie uns zu den unten angegebenen Zeiten telefonisch, oder fordern Sie einen Rückruf an.
2

Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie telefonisch einen ersten Termin - vor Ort in Stuttgart oder online.
3

Beratungsgespräch

Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre Probleme.
Direkt anrufen und beraten lassen.
Kurzfristige Termine möglich.

RPE Kanzlei Stuttgart

Kriegerstraße 13
70191 Stuttgart
  • Montag
    8:30 - 17:30
  • Dienstag
    8:30 - 17:30
  • Mittwoch
    8:30 - 17:30
  • Donnerstag
    8:30 - 17:30
  • Freitag
    8:30 - 14:30
Rückruf anfordern
Mit diesem Formular können Sie eine Rückrufbitte hinterlassen. Die Anfrage wird direkt an unsere Kanzlei geschickt und Sie hören schnellstmöglich von uns.
Diese Einwilligung zur Nutzung meiner Daten kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, indem ich z. B. eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. sende. Die Verarbeitung erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.
 

Unsere Erbrecht Kanzlei in Stuttgart: Hier finden Sie uns

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FAQ Erbrecht Stuttgart

Was kostet ein Anwalt für Erbrecht in Stuttgart?

Die Kosten für einen Anwalt für Erbrecht in Stuttgart hängen von verschiedenen Faktoren ab wie der Komplexität des Falls und dem erforderlichen Zeitaufwand. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Kostenangebot. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung.

Wie finde ich einen guten Erbrecht Anwalt Stuttgart?

Ein guter Erbrecht Anwalt Stuttgart zeichnet sich durch Fachkompetenz, Erfahrung und Empathie aus. Achten Sie auf Spezialisierungen im Erbrecht und lesen Sie Bewertungen anderer Mandanten.

Welche Besonderheiten gelten für das Erbrecht in Stuttgart?

Das Erbrecht in Stuttgart unterliegt den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, jedoch können lokale Besonderheiten wie Immobilienpreise oder steuerliche Regelungen relevant sein.

Welche Fristen gibt es beim Erbrecht in Stuttgart zu beachten?

Im Erbrecht gelten genaue Fristen, deren Einhaltung entscheidend ist. Um Ihre Rechte zu wahren, sollten Sie sich frühzeitig an einen Anwalt wenden. Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie umfassend beraten können.

Wie kann ich eine Erbschaftssteuererklärung in Stuttgart erstellen?

Die Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung erfordert Fachwissen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei diesem komplexen Prozess. Sichern Sie sich unsere Hilfe und vermeiden Sie Fehler.

Haben Sie weitere Fragen zur Erbschaft?

Das Team der RPE Kanzlei in Stuttgart steht Ihnen zur Seite. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

Unsere Schwerpunkte im Erbrecht

Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen

Sie sind mit einer für Sie nachteilhaften Verfügung von Todes wegen nicht einverstanden oder halten diese für unwirksam? Ihre Fachanwälte für Erbrecht in München und Stuttgart prüfen für Sie, ob eine Anfechtung der Verfügung von Todes wegen in Betracht kommt. Da es hierbei auf die genaue Einhaltung von Fristen und Verfahrensvorschriften ankommt, sind spezielle Kenntnisse des Erbrechts gerade in diesem Bereich unerlässlich.

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Erbausschlagung

Sind Sie Erbe geworden, müssen Sie sich innerhalb einer Ausschlagungsfrist von (regelmäßig) gerade einmal sechs Wochen entscheiden, ob Sie die Erbschaft ausschlagen. In speziellen Fällen kommt auch die Ausschlagung einer Erbschaft zur Geltendmachung von Pflichtteilsrechten in Betracht. Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie gerne in solchen Fällen. Nach ausführlicher Prüfung Ihres Falls teilen wir Ihnen mit, ob eine Erbausschlagung einen Fehler oder eine Notwendigkeit darstellt.

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Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht unabhängig vom Willen der Beteiligten immer dann, wenn ein Erblasser von mehreren Personen beerbt wird. Die Miterben müssen dann sowohl bei der Verwaltung des Nachlasses als auch bei der Auseinandersetzung zusammenwirken, was nicht immer gelingt, denn familiäre oder persönliche Konflikte führen hier häufig zu Streitigkeiten. Wir beraten und vertreten Miterben, damit eine optimale Ausschöpfung ihrer Rechte und Möglichkeiten gewährleistet ist.

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Erbscheinsverfahren

Ein Erbe muss sein Erbrecht häufig beweisen können, um z.B. über Nachlasskonten zu verfügen. Ein Erbschein bewirkt diesen Beweis. Doch bevor ein solcher erteilt wird, muss ein Erbscheinsverfahren durchgeführt werden. Innerhalb eines solchen Verfahrens gibt es häufig Streitigkeiten, wie z.B. über die elementare Frage, wer überhaupt Erbe geworden ist. Unsere Kanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge hat bereits zahlreiche Erbscheinsverfahren geführt. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen anwaltlichen Expertise gerne zur Seite.

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Gerichtsverfahren im Erbrecht

Gleich ob Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht: In Erbsachen benötigen Sie erfahrene Rechtsanwälte an Ihrer Seite, die über eine entsprechende Spezialisierung verfügen. Gerne stehen Ihnen unsere kompetenten Fachanwälte für Erbrecht mit langjähriger Prozesserfahrung zur Seite.

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Pflichtteilsrecht

Zwar kann ein Erblasser durch Verfügung von Todes wegen frei über sein Vermögen verfügen, allerdings nur in den Grenzen des Pflichtteilsrechts, das bestimmten gesetzlichen Erben, die durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind, einen Geldzahlungsanspruch gegen den oder die Erben verschafft. Sie sind enterbt und wollen den Ihnen gesetzlich zustehenden Pflichtteilsanspruch geltend machen? Oder hat der Erblasser Vermögen verschenkt und Sie möchten wissen, ob Ihnen sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche zustehen? Ihre Anwälte für Erbrecht helfen Ihnen sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

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Testamentsvollstreckung

Es gibt verschiedene Gründe für die Anordnung von Testamentsvollstreckung, wie insbesondere Schutz des zu vererbenden Vermögens, Sicherstellung der Wünsche und Vorstellungen des Erblassers oder der Ausschluss Minderjähriger von der Verwaltung des Nachlasses. Sie sind Testamentsvollstrecker? Oder Sie haben Streit / Probleme mit einem Testamentsvollstrecker? Unsere Testamentsvollstrecker (DVEV) wissen genau, welche Rechte und Pflichten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe verbunden sind.

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Vermächtnis

Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils an einen anderen, ohne diesen als Erben einzusetzen. Ihnen wurde ein sog. Vermächtnis zugewandt und Sie wollen dieses rechtssicher geltend machen? Oder Sie sind Erbe und müssen ein Vermächtnis erfüllen? Wir helfen Ihnen bei der Prüfung, Geltendmachung, Erfüllung und Abwehr von Vermächtnisansprüchen.

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Sie benötigen Unterstützung in einem Erbfall?

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten. Unser Kanzlei-Team in Stuttgart steht Ihnen zur Verfügung.

Unsere Schwerpunkte in der Vermögensachfolge

Erbverzicht

Sie können durch einen Vertrag mit dem Erblasser auf Ihr gesetzliches Erbrecht und Pflichtteilsrecht verzichten. Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge sind ein wichtiger Bestandteil einer sinnvollen Nachfolge, um sicherzustellen, dass Ihre Planung nicht durch gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrechte gestört wird. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht stehen Ihnen bei allen relevanten Fragen zur Seite.

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Familiengesellschaften

Die Bündelung von Vermögen, insbesondere von Immobilien, in Familiengesellschaften ermöglicht eine generationsübergreifende Vermögensnachfolge mit zahlreichen steuerlichen Vorteilen. Wir beraten Sie bei der Gründung einer Familiengesellschaft und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Familiengesellschaften, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht kompetent zur Seite.

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Vorweggenommene Erbfolge

Die Schenkung ist eine klassische Form der Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Wir beraten Sie umfassend und kompetent bei allen Aspekten der vorweggenommenen Erbfolge, einschließlich der Beachtung von Formalitäten, erbrechtlicher Konsequenzen und der Möglichkeit von Gegenleistungen wie Nießbrauch oder Wohnrecht. Unsere erfahrene Kanzlei begleitet Sie bis zum Beurkundungstermin beim Notar.

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Testament und Erbvertrag

Testamente und Erbverträge ermöglichen eine individuelle Regelung Ihrer Vermögensnachfolge, da die gesetzliche Erbfolge oft keine passende Lösung bietet. Unsere Anwälte für Erbrecht prüfen und erstellen Testamente und Erbverträge nach Ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen. In vielen Fällen ist keine notarielle Beurkundung erforderlich, aber falls doch, begleiten wir Sie während des gesamten Prozesses bis zum Beurkundungstermin.

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Ehevertrag

Mit der Eheschließung entstehen gesetzliche Verpflichtungen zwischen den Ehepartnern. Ein Ehevertrag ermöglicht es, die gesetzlichen Regelungen anzupassen und individuelle Vereinbarungen zu treffen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Ehevertrags und informieren Sie über den Zugewinnausgleich und die Auswirkungen im Falle einer Beendigung der Ehe durch Tod oder Scheidung.

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Sie suchen einen kompetenten Ansprechpartner für Vermögensplanung und -schutz in Stuttgart?

Ausgehend von Ihrer persönlichen Familien- und Vermögenssituation entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Nachfolge. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

Die 10 häufigsten Fragen zum Testament

Muss ich für die Erstellung eines Testaments zum Notar?

Nein! Der Erblasser kann ein Testament gemäß § 2247 Abs. 1 BGB auch durch eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Diese Form des Testaments ist in gleicher Weise wirksam wie ein notarielles Testament. Jedoch sollte beim Verfassen eines Testaments professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden, da hier viele Fehler gemacht werden können. Als Kanzlei für Erbrecht in München beraten wir regelmäßig Erblasser bei der Erstellung eines Testaments und formulieren die Wünsche unserer Mandanten rechtssicher, sodass das Testament keine Auslegungsschwierigkeiten hervorruft. Das von uns vorformulierte Testament muss dann einfach nur abgeschrieben werden.

Was kostet ein Testament beim Anwalt?

Das kann ein seriöser Fachanwalt für Erbrecht nicht pauschal beantworten, ohne den konkreten Fall zu kennen. Die Preisgestaltung hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie spielen die Wünsche und Bedürfnisse unserer Mandanten eine entscheidende Rolle. So ist ein Testament mit hohem Vermögen, das steuerlich optimiert werden muss, selbstverständlich teurer als ein kurzes Ehegattentestament mit überschaubarem Vermögen. Wir als auf das Erbrecht spezialisierte Kanzlei in München legen Wert auf höchste Preistransparenz, sodass im Vorfeld der Testamentsgestaltung immer erst das Honorar vereinbart wird, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Meistens arbeiten wir hier mit Pauschalhonoraren. Unsere Vergütung richtet sich im Gegensatz zu notariellen Testamenten nicht nach dem Wert des Vermögens. Zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof zudem auch entschieden, dass der Rechtsanwalt ein Testament nicht nach dem Wert des Vermögens abrechnen darf, wenn er vorher nicht eine entsprechende Vergütungsvereinbarung mit seinem Mandanten getroffen hat.

Wie erstelle ich ein eigenhändiges Testament?

Das ist eigentlich relativ einfach zu beantworten: Das Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden. Aus dem Schriftstück muss sich zudem hinreichend klar ergeben, dass es sich um ein Testament handelt. Daher sollte das Schriftstück auch mit der Überschrift „Testament“ beginnen. Anschließend sollte das Testament mit Ort und Datum versehen eigenhändig unterschrieben werden. Bei Ehegatten besteht eine Formerleichterung: Hier ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte das gesamte Testament schreibt und unterschreibt und der andere Ehegatte das Schriftstück dann ebenfalls unterzeichnet, am besten ebenso mit Ort und Datum versehen. Unser Fachanwalt für Erbrecht in München, der Sie fachkundig berät, erklärt Ihnen das Prozedere selbstverständlich bei jeder Testamentsgestaltung.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist ein von Ehegatten verfasstes Testament, worin diese sich auf den Tod des erstversterbenden Ehegatten jeweils gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Sodann wird bestimmt, dass nach dem Tod des überlebenden Ehegatten der Nachlass auf weitere Personen übergeht, wobei hier dann im Regelfall die gemeinsamen Kinder zu sogenannten Schlusserben, also zu Erben nach dem Tod des überlebenden Ehegatten, eingesetzt werden. Auch wenn sich das einfach anhört, kann bei der Erstellung eines Berliner Testaments vieles falsch gemacht werden, weshalb wir dringend davon abraten, ohne juristischen Beistand Vorlagen aus dem Internet zu verwenden. Die durch ein schlechtes oder falsches Testament entstandenen Rechtsfolgen können nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten nicht mehr rückgängig gemacht werden. Unser Fachanwalt für Erbrecht in München steht Ihnen bei sämtlichen Fragen zum Berliner Testament gerne zur Verfügung.

Kann ein Gemeinschaftliches Testament nach dem Tod des Erstversterbenden abgeändert werden?

Hier gilt eine unter Juristen weit verbreitete Antwort: Es kommt darauf an. Wenn die Erbeinsetzung nach dem Tod des überlebenden Ehegatten wechselbezüglich, also bindend erfolgte, ist eine Abänderung nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten nur dann möglich, wenn die Ehegatten im Berliner Testament einen sogenannten Änderungsvorbehalt aufgenommen haben. Eine wechselbezügliche Verfügung liegt dann vor, wenn die Verfügung eines Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre. Die Verfügung des einen Ehegatten muss also gerade deshalb getroffen worden sein, weil auch der andere Ehegatte eine bestimmte andere Verfügung getroffen hat. Die Erbeinsetzung gemeinschaftlicher Kinder nach dem Tod des überlebenden Ehegatten ist in der Regel wechselbezüglich. Daher muss, sollte der überlebende Ehegatte diese Erbeinsetzung abändern wollen, ein Änderungsvorbehalt in das Testament aufgenommen worden sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Änderungsvorbehalt formuliert wird und welchen Umfang dieser hat. Lassen Sie sich durch Ihre Kanzlei für Erbrecht in München beraten.

Was ist eine Vorerbschaft / Nacherbschaft?

Manchmal möchte der Erblasser sicherstellen, dass sein Vermögen über mehrere Generationen hinweg erhalten bleibt oder aber er möchte unliebsame Dritte, z.B. den geschiedenen Ehegatten, von seinem Nachlass fernhalten. Für derartige Fälle bietet das Gesetz die Einsetzung von Vorerben und Nacherben an. Dabei verwaltet der Vorerbe den Nachlass bis zum Eintritt des sogenannten Nacherbfalls (in der Regel der Tod des Vorerben). Während dieser Zeit unterliegt der Vorerbe diversen Verfügungsbeschränkungen. So kann er insbesondere Grundbesitz, der sich im Nachlass befindet, nicht ohne Zustimmung des Nacherben veräußern. Die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft bedarf stets einer gründlichen Abwägung und Beratung durch Ihren Fachanwalt für Erbrecht in München. Denn die Vor- und Nacherbschaft bringt Nachteile mit sich, wie insbesondere den doppelten Anfall von Erbschaftsteuer. Auch die diversen Beschränkungen, denen der Vorerbe unterliegt, müssen wohl überlegt sein.

Was ist ein Erbvertrag?

Der Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen mindestens zwei Vertragsteilen, bei dem mindestens ein Vertragsteil bindende Verfügungen von Todes wegen trifft. Dabei kann diese bindend angeordnete Verfügung sowohl zugunsten des Vertragspartners als auch zugunsten eines Dritten angeordnet werden. Grundsätzlich können Verfügungen von Todes wegen, die in einem Testament getroffen worden sind, jederzeit frei widerrufen werden. Bei erbvertraglich bindend angeordneten Verfügungen von Todes wegen gilt diese freie Widerruflichkeit nicht. Bereits mit Abschluss des Erbvertrages entsteht eine Bindungswirkung zu Lebzeiten des Erblassers. Dies gilt nur dann nicht, wenn sich der Erblasser im Erbvertrag eine Rücktrittsmöglichkeit vorbehalten hat. Der Vorteil eines Erbvertrages ist, dass dieser im Gegensatz zu einem Ehegattentestament, das nur zwischen Ehegatten geschlossen werden kann, auch zwischen fremden und nicht verheirateten Personen geschlossen werden kann. Der Erbvertrag muss stets notariell beurkundet werden. Wir als Ihre Kanzlei für Erbrecht in München stehen Ihnen auch beratend und vertretend zur Seite, wenn es um die Erstellung eines Erbvertrages geht. Wir arbeiten mit zuverlässigen Notariaten in München zusammen und begleiten Sie gerne auch bis zur notariellen Beurkundung. Dabei übernehmen wir die gesamte Abwicklung für Sie.

Was ist ein Vermächtnis?

Auch wenn in vielen Testamenten von „vermachen“ die Rede ist, ist ein Vermächtnis etwas anderes als eine Erbeinsetzung. Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils in einer Verfügung von Todes wegen, ohne dass die bedachte Person zum Erben eingesetzt ist. Wenn also beispielsweise ein Erblasser seine Ehefrau zu seiner Erbin einsetzt und bestimmt, dass sein bester Freund sein Auto erhält, handelt es sich der Zuwendung des Autos um ein Vermächtnis. Im Gegensatz zur Erbeinsetzung erfolgt beim Vermächtnis kein „Vonselbsterwerb“ des zugewandten Vermögensvorteils. Der Vermächtnisnehmer muss das Vermächtnis erst von der beschwerten Person, in der Regel vom Erben, verlangen und dadurch das Vermächtnis geltend machen. Es gibt verschiedene Vermächtnisformen, die alle ihre Daseinsberechtigung haben. Nahezu jedes gute Testament beinhaltet auch Vermächtnisse. Bei der Anordnung von Vermächtnissen muss jedoch genau gearbeitet werden. Ihr Fachanwalt für Erbrecht in München hilft Ihnen bei der Anordnung von Vermächtnissen oder aber bei der Geltendmachung oder Abwehr von Vermächtnisansprüchen.

Was ist ein Steuervermächtnis / Supervermächtnis?

Der wesentliche Nachteil eines Berliner Testaments ist in den erbschaftsteuerlichen Freibeträgen zu sehen. So haben Ehegatten einen Erbschaftsteuerfreibetrag von (lediglich) 500.000 €, während Kinder einen Erbschaftsteuerfreibetrag von jeweils 400.000 € beanspruchen können. Setzen sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein, bleiben die Erbschaftsteuerfreibeträge der Kinder also unberücksichtigt. Bei hohem Vermögen ist eine solche Vorgehensweise daher steuerlich nachteilhaft. Für solche Fälle wurde das sogenannte Steuervermächtnis, auch bekannt als Supervermächtnis, konzipiert. Ein solches Vermächtnis erlaubt es dem überlebenden Ehepartner, der Alleinerbe wird, Vermögen auf die Schlusserben (in der Regel die Kinder) zu übertragen, wobei der überlebende Ehegatte den Gegenstand des Vermächtnisses, den Zeitpunkt der Erfüllung und die Auswahl des Begünstigten aus dem Kreis der Schlusserben zur Ausnutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge bestimmen kann. Der Vorteil eines Steuervermächtnisses ist darin zu sehen, dass der überlebende Ehegatte Alleinerbe ist und bleibt und unter Berücksichtigung seines eigenen Versorgungsinteresses in der Lage ist, die Höhe des Vermächtnisses sowie die Person und den Zeitpunkt der Leistung zu bestimmen. Es wurde bereits höchstrichterlich entschieden, dass ein Steuervermächtnis zulässig ist. Damit wurde dieses zum beliebten Gestaltungsmittel zur Ausnutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge, ohne die Nachteile eines Berliner Testaments zu mindern. Wir haben bereits zahlreiche Steuervermächtnisse bzw. Supervermächtnisse formuliert, die auch steuerlich anerkannt wurden. Lassen Sie sich durch unsere Kanzlei für Erbrecht in München beraten.

Wo bewahre ich mein Testament am besten auf?

Bei der Auswahl des richtigen Ortes zur Verwahrung eines Testaments werden häufig Fehler gemacht, die vermeidbar sind. Beispielsweise hinterlegen Erblasser ihr Testament häufig im Bankschließfach. Nun muss ein Erbe, der an das Bankschließfach möchte, aber in der Regel seine Erbenstellung erst einmal nachweisen. Liegt das Testament im Bankschließfach, ist dies natürlich nicht möglich. Auch eine Verwahrung des Testaments zu Hause bringt häufig Nachteile mit sich, da hierbei nicht sichergestellt ist, dass dieses im Todesfall auch aufgefunden wird. Aus diesem Grund wird ein guter Fachanwalt für Erbrecht seinen Mandanten raten, das Testament in die besondere amtliche Verwahrung zu geben. Dazu wird das eigenhändige Testament beim zuständigen Nachlassgericht am Wohnort des Erblassers abgegeben. Das Testament kann dann nicht verloren gehen oder nach dem Tod übersehen werden. Denn amtlich verwahrte Testamente werden im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Dieses wird im Todesfall von den Nachlassgerichten abgerufen. Die amtliche Verwahrung kostet einmalig 75 €. Die Registrierung des Testaments im Zentralen Testamentsregister kostet bei notariell beurkundeten Testamenten einmalig 15 €, ansonsten 18 €.

Haben Sie weitere Fragen zum Testament? Vertrauen Sie unseren Experten

Ein Testament zu schreiben oder zu interpretieren kann oft kompliziert und emotional belastend sein. Unsere Anwälte für Erbrecht in Stuttgart stehen Ihnen zur Seite und bieten Ihnen die rechtliche Unterstützung, die Sie benötigen.

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