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11. März 2019

„Komm, wir reden drüber!“ – Mediation im Erbrecht

„Komm, wir reden drüber!“ – Mediation im Erbrecht

Erbrecht ist oft besser als Dallas und Denver Clan. Da wird erbittert gestritten. Manchmal stehen große Beträge im Raum. Manchmal geht es ums Prinzip. Manchmal um beides. Kochen die Emotionen nach einem Erbfall erst einmal hoch, ist es oft für alle Beteiligten schwierig, eine sowohl wirtschaftlich als auch zwischenmenschlich vernünftige Lösung der Auseinandersetzung im Blick zu behalten. Eine professionell angeleitete Mediation kann hier helfen.

Was ist Mediation?

Eine wichtige Grundvoraussetzung der Mediation ist, dass sie freiwillig geschieht. Nur wenn sich beide Seiten auf diesen alternativen Streitlösungsweg einlassen, funktioniert das Modell. Der Mediator selbst bleibt während der gesamten Dauer der Mediation neutral. Er ist anders als ein Rechtsanwalt gerade kein Interessenvertreter und sollte den Parteien selbst auch keine juristische Lösung vorgeben. Seine Aufgabe ist es vielmehr, die Parteien bei der eigenen Lösungsfindung zu unterstützen und sie zu animieren, sich konstruktiv mit ihren Positionen auseinander zu setzen. Treten an uns Mandanten mit dem Wunsch nach einer Mediation heran, ist es deshalb ganz wichtig, von Beginn an festzulegen, ob wir als Rechtsanwälte und damit als Parteivertreter juristisch beratend tätig werden sollen oder als neutrale Mediatoren. Ein Wechsel oder eine Kombination aus beiden Positionen verbietet sich.

Lassen sich die Streitparteien übereinstimmend auf eine Mediation ein, setzt sich der Mediator entweder telefonisch oder persönlich mit den Parteien in Verbindung und holt zunächst schriftliche Stellungnahmen zur Konfliktsituation (sog. „Mediation Briefs“) ein. Der Mediator bespricht mit den Parteien natürlich auch Ort, Zeitpunkt, Teilnehmer und den Ablauf des Verfahrens. Das Mediationsverfahren selbst gliedert sich in unterschiedliche Phasen. Nach einer Einführung, dem Eröffnungsgespräch, erfragt der Mediator von beiden Seiten Art, Historie und Gegenstand des Konflikts. Die Parteien können „ihre Geschichte“ erzählen. In vielen Fällen geht es gerade in dieser Phase deshalb hoch her. Das ist gewollt. Nur dann, wenn alle Beteiligten ihre Sicht der Dinge vollständig geschildert haben und mit ihrer gesamten Motivation gehört werden, ist der Weg zum konstruktiven Dialog eröffnet.

Die Phasen der Interessenerforschung und der Entwicklung von Lösungsoptionen schließen sich an. Die Mediation endet mit einem interessengerechten Abschluss des Verfahrens. Das ist nicht zwingend gleichbedeutend mit einer Einigung des Konfliktfalls um jeden Preis. Ist eine Gesamteinigung nicht möglich, so kann zumindest ein Minimalziel festgehalten werden. Das kann z.B. auch darin bestehen, dass die Streitparteien die Mediation zumindest nicht ohne irgendeine Verständigung zur weiteren Vorgehensweise verlassen.

Wann findet eine Mediation im Erbrecht statt?

Eine Mediation im Erbrecht kann dann sinnvoll sein, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, aber noch nicht vor Gericht ausgetragen wird. Einigen sich die Parteien außergerichtlich und vergleichsweise kann dies nicht zuletzt auch Verfahrenskosten sparen. Gerade die sind wegen der traditionell hohen Streitwerte in erbrechtlichen Angelegenheiten oft erheblich. Auch dann, wenn ein Rechtsstreit bereits auf einem Richtertisch liegt, können sich die Beteiligten aber noch für eine Mediation entscheiden. Im Zuge des Erlasses des Mediationsgesetzes hat der Gesetzgeber im Jahr 2012 nämlich eine Art gerichtsinterne Mediation, das sogenannte Güterichterverfahren, geregelt. In diesem Fall wird das streitige Verfahren unterbrochen und die Sache dann an einen zweiten unabhängigen Güterichter weitergegeben, der gleichsam als Mediator fungiert. Die Erfahrungen mit dieser Art der Streitbeilegung sind in unserer Kanzlei durchaus positiv: wir konnten auf diese Weise bereits einige rechtlich komplizierte und zwischenmenschlich verfahrene erbrechtliche Streitfälle zur Zufriedenheit aller Beteiligten beilegen.

Denkbar ist eine Mediation auch bereits zu Lebzeiten des späteren Erblassers. Hier sind sog. Generationengespräche mit den Angehörigen über die Vermögensnachfolgeplanung (bspw. zu Immobilienübergaben oder Unternehmensnachfolgen, aber auch zu den testamentarischen oder erbvertraglichen Regelungen) von unschätzbarem Nutzen. Diese Gespräche liegen zeitlich zumeist weit vor der Entstehung eines erbrechtlichen Konflikts bzw. lassen diesen im Idealfall gar nicht erst aufkommen. Im Rahmen eines Generationengesprächs werden die Inhalte der Vermögensnachfolgeplanung besprochen und die späteren Erblasser erhalten die Gelegenheit, ihre Motivation für die geplanten Regelungen darzulegen. Gleichzeitig dürfen selbstverständlich auch die (begünstigten) Familien-/Angehörigen ihre Interessenlage darstellen. Auch dann, wenn wir als Anwälte mit der Entwurfsgestaltung des Testaments betraut und nicht als Mediatoren tätig sind, zahlen sich mediative Kenntnisse in diesen Gestaltungsmandaten aus. Wir bieten unseren Mandanten immer an, die Wunscherben und alle sonst wichtigen Beteiligten ab einem gewissen Zeitpunkt mit an unseren Besprechungstisch zu setzen. Immerhin müssen die Hinterbliebenen das Testament später einmal leben und die dort getroffenen Anordnungen umsetzen. Das gelingt erfahrungsgemäß umso leichter, je besser die dem Testament zugrunde liegenden Gedanken erläutert werden.

Sie interessieren sich für eine Mediation im Erbrecht? Sie möchten Ihre Vermögensnachfolge planen und Ihre Angehörigen optimal in diesen Prozess miteinbeziehen? Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

Giuseppe Pranzo Giuseppe Pranzo
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