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13. August 2021

Berliner Testament - das können wir auch in Stuttgart

Älteres Ehepaar setzt Testament auf beim Rechtsanwalt Giuseppe Pranzo

Praktische Bedeutung des Berliner Testaments

Das Berliner Testament ist die wohl am weitesten verbreitete Form für ein gemeinschaftliches Testament. Ein gemeinschaftliches Testament ist ein Testament, das von Ehegatten gemeinsam und in der Regel in einem Dokument errichtet wird.

Inhalt des Berliner Testaments

In einem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein, wodurch meist die Versorgung des überlebenden Ehegatten sichergestellt werden soll. Zugleich wird in einem solchen Testament bestimmt, dass nach dem Tod des überlebenden Ehegatten der (dann verbleibende) Nachlass auf eine oder mehrere Personen übergeht, wobei es sich bei diesen Personen meist um die gemeinsamen Kinder der Ehegatten handelt.

Welche Formen des Berliner Testaments gibt es?

Unterschieden wird zwischen der sogenannten Einheitslösung und der Trennungslösung.

Mit der Einheitslösung bestimmen die Ehegatten, dass der Überlebende Vollerbe ist. In diesem Fall vereinigt sich mit dem ersten Todesfall der Nachlass des erstversterbenden Ehegatten mit dem bereits vorhandenen Vermögen des überlebenden Ehegatten. Der Erbe, der nach dem Tod des überlebenden Ehegatten „zum Zuge kommt“, wird dann als Schlusserbe bezeichnet.

Bei der Trennungslösung hingegen setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Vorerben und die Kinder bzw. die weiteren Personen zu Nacherben ein. Hier entstehen dann nach dem ersten Todesfall zwei getrennte Vermögensmassen, nämlich das bereits vorhandene Eigenvermögen des überlebenden Ehegatten und das vom erstversterbenden Ehegatten ererbte Vermögen, das nach dem Tod des überlebenden Ehegatten auf den / die Nacherben übergehen soll. Als Vorerbe über das Vermögen des erstverstorbenen Ehegatten unterliegt der überlebende Ehegatten jedoch in der Regel diversen Verfügungsbeschränkungen. So können beispielsweise Verfügungen des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück nicht ohne Zustimmung des Nacherben vorgenommen werden.

Bei der Gestaltung eines Berliner Testaments ist zwingend darauf zu achten, dass man genau definiert, welche dieser Formen des Berliner Testaments gewollt ist. Hier stellen wir leider häufig Fehler in Testamenten fest, die ohne juristischen Rat erstellt worden sind. So verfügen Ehegatten häufig eine Trennungslösung, obwohl sie eine Einheitslösung wollten. Das kann fatal ausgehen.

Bedeutet die Erstellung eines Berliner Testaments, dass die Kinder der Ehegatten nach dem Tod des Erstversterbenden nichts bekommen ?

Nein. Das ist eine häufige, jedoch irrige Annahme. Die Kinder wären nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten eigentlich dessen gesetzliche Erben. Durch die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten sind die Kinder enterbt, ohne dass man dies ausdrücklich in das Testament schreiben muss. Dadurch steht den Kindern der Pflichtteil zu. Sie können vom überlebenden Ehegatten eine Geldzahlung in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils verlangen. Daran ändert auch ein Berliner Testament nichts.

Und was bedeutet eine Pflichtteilsstrafklausel?

Mit einer Pflichtteilsstrafklausel bestimmen die Ehegatten, dass die Kinder, die beim ersten Erbfall den Pflichtteil aus dem Nachlass des erstversterbenden Ehegatten verlangen, nach dem Tode des überlebenden Ehegatten nichts mehr erben. Derartige Formulierungen bedürfen allerdings größter Sorgfalt, da auch hier einiges schief gehen kann. Hier muss genau geregelt werden, wann eine solche Strafklausel greift. Zudem kann es oft auch aus steuerlichen Gründen von Vorteil sein, wenn ein Kind den Pflichtteil verlangt. Eine Pflichtteilsstrafklausel wäre dann unter Umständen schädlich.

Kann der überlebende Ehegatte das Berliner Testament abändern?

Das ist leider nicht ohne weiteres möglich. Immer wieder erleben wir in der Praxis Fälle, in denen der überlebende Ehegatte unsere Beratung aufsucht und die Erbeinsetzung der Kinder oder eines der Kinder abändern möchte. Diese Erbeinsetzung ist dann aber meistens bindend. Eine Abänderung ist in diesem Fall nur möglich, wenn sich die Ehegatten diese Abänderungsmöglichkeit im Berliner Testament ausdrücklich vorbehalten haben.

Ist das Berliner Testament bei Ehegatten denn stets von Vorteil?

Nein. Dies muss immer nach individueller Beratung im Einzelfall entschieden werden. Bei vermögenden Ehegatten ist ein Berliner Testament aus steuerlichen Gründen häufig von Nachteil, da der überlebende Ehegatte einen Erbschaftssteuerfreibetrag von gerade einmal EUR 500.000,00 in Anspruch nehmen kann. Hier bietet es sich häufig an, die Kinder nicht zu enterben, sondern bereits nach dem ersten Erbfall am Nachlass des Erstversterbenden partizipieren zu lassen.

Brauche ich für die Erstellung eines Berliner Testaments einen Notar?

Nein. Das notarielle Testament ist nur eine Variante der möglichen Formen des Testaments. Nach anwaltlicher Beratung und Entwurf des Testaments durch den Anwalt kann dieses auch handschriftlich abgeschrieben werden. Dies ist dann ein eigenhändiges Testament, das genauso wirksam ist wie ein notarielles Testament. In vielen Fällen ist das von einem Rechtsanwalt beratene Testament zudem günstiger als das notarielle Testament. Bei einem eigenhändigen Testament ist es übrigens ausreichend, wenn nur ein Ehegatte den gesamten Text abschreibt. Es müssen allerdings beide Ehegatten das Testament eigenhändig unterschreiben und am besten auch mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.

Beratung zum Berliner Testament in Stuttgart

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit einem Berliner Testament. In einem ausführlichen Erstgespräch können wir dabei klären, ob das Berliner Testament für Sie die richtige Testamentsform ist und welche Abweichungen bzw. Individualisierungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles anzuraten sind.

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